In der ehrwürdigen Halle des österreichischen Parlaments weht ein Hauch von Scheinheiligkeit. Während der Verfassungsgerichtshof bereits Teile des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig entlarvt hat, verharren unsere gewählten Volksvertreter in beredtem Schweigen.
Für den Gesetzgeber tickt die Uhr. Bis zum 31. März muss er eine Neuregelung des ORF-Gesetzes beschließen. Aus diesem Anlass habe ich alle 183 Nationalratsabgeordnete und 61 Bundesratsabgeordnete persönlich, also nicht über den Parlamentsklub, kontaktiert. Was ich von den Damen und Herren Abgeordneten wollte, war kein Hexenwerk, sondern eine Gewissensentscheidung in der simplen Frage, ob sie bereit wären, die katholischen und evangelischen Privilegien im ORF-Publikumsrat durch einen Anfechtungsantrag beim Verfassungsgerichtshof zu beseitigen.
Obwohl die österreichische Bundesverfassung den Abgeordneten ein freies Mandat garantiert, war kein einziger bereit, Farbe zu bekennen. Angesichts solch duckmäuserischer Abgeordneter – wohlgemerkt quer durch alle Fraktionen – sehe ich mich einmal mehr in meiner Überzeugung bestätigt: Wir brauchen dringend den Umstieg von einer mittelbaren zu einer unmittelbaren Demokratie.
Die Sach- und Rechtslage ist so simpel, dass sie auch von einem durchschnittlich begabten Abgeordneten ohne juristische Expertise leicht zu verstehen ist:
Der österreichische Gesetzgeber ist von Verfassung wegen zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. In einem staatskirchenrechtlichen System wie dem unseren gilt der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat all dies längst in Stein gemeißelt (vgl. VfGH, G4/2020-27; G287/09). Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass die Bestimmungen § 28 Abs. 3 Z 3 und Z 4 ORF-G verfassungswidrig (geworden) sind. Sie räumen ausschließlich der katholischen und evangelischen Kirche das Recht ein, im Publikumsrat des ORF ihre Interessen zu vertreten. Allen anderen in Österreich anerkannten Kirchen, aber auch den Konfessionsfreien, bleibt dieses Recht verwehrt. Obgleich Orthodoxe (4,9%), Muslime/Aleviten (8,4%) und Konfessionsfreie (32,4%) einen deutlich höheren Anteil an der österreichischen Bevölkerung ausmachen als die evangelische Kirche (2,7%), dürfen sie keine Vertreter in den Publikumsrat entsenden. Anders ausgedrückt: Etwa 250.000 Menschen evangelischen Glaubens dürfen ihre Interessen im ORF schützen, während knapp 3 Millionen Konfessionslose, ca. 773.000 Muslime + Aleviten und rd. 450.000 Orthodoxe außen vor bleiben. Es ist also sonnenklar, dass sich das ORF-G bei der Zusammensetzung des Publikumsrates nicht religiös und weltanschaulich neutral verhält und folglich als verfassungswidrig einzustufen ist.
Mit den historischen Religionsverhältnissen lässt sich diese diskriminierende Ungleichbehandlung in der aktuellen Rechtslage beim besten Willen nicht rechtfertigen. Der VfGH trägt in seiner Rechtsprechung regelmäßig den gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen Rechnung (vgl. G 258/2017) – soll heißen: Eine Regelung, die bei ihrer Einführung noch verfassungskonform gewesen sein mag, wird durch veränderte Verhältnisse (z. Bsp.: gesellschaftlicher (Werte)wandel, technische Fortschritte, neue rechtliche Standards) im Laufe der Zeit verfassungswidrig.
Mit der Aufhebung der verfassungswidrigen Bestimmungen durch den VfGH ist es freilich nicht getan; eine verfassungskonforme und praktikable Ersatzregelung muss gefunden werden. Die Ausarbeitung einer neuen Regelung ist jedoch ein nachgelagerter Schritt, der im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsprozesses (Regierungsvorlage oder Initiativantrag) zu erfolgen hat und – obgleich ich einige Ideen skizziert habe – nicht Gegenstand meines ursprünglichen Anliegens war.
Was ich von den Parlamentsabgeordneten konkret einforderte:
Man muss wissen, dass die Bundesverfassung den Parlamentsabgeordneten die Möglichkeit zur so genannten „abstrakten Normenkontrolle“ einräumt – ein feines Instrument, wenn es in den Händen derer liegt, die den Mut haben, es zu gebrauchen. Ein Drittel der Abgeordneten des Nationalrats oder des Bundesrats ist demnach befugt, beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Aufhebung eines Bundesgesetzes (oder von Teilen davon) einzubringen.
Sollte also die neue Regierung die Chuzpe besitzen, bei der Neugestaltung des ORF-G die Bestellungsprivilegien der katholischen und evangelischen Kirche unverändert zu belassen, wollte ich von jedem einzelnen Abgeordneten wissen, ob er oder sie bereit wäre, sich einem Antrag beim VfGH auf Aufhebung dieser Normen anzuschließen. Hier ein Auszug aus meinem Anschreiben an unsere Volksvertreter:
„Bitte beantworten Sie als gewählter Volksvertreter daher meine ausdrücklich Frage: Wären Sie bereit, einen Antrag auf Aufhebung von § 28 Abs. 3 Z 3 und Z 4 beim VfGH zu stellen? Antworten Sie bitte zunächst mit Ja oder Nein und erläutern Sie gerne Ihre persönlichen Entscheidungsgründe.“
- War meine Frage unangemessen?
- Ist die simple Sach- und Rechtslage tatsächlich zu kompliziert für die intellektuelle Kapazität österreichischer Abgeordneter?
- Ist es ein unzumutbarer Anspruch, von einem/einer Abgeordneten zu erwarten, das eigene Gewissen zu befragen?
- Darf man es nicht wagen, von einem Volksvertreter, den man persönlich anschreibt, zumindest eine persönliche Antwort zu erwarten?
Zur erbärmlichen Nicht-Reaktion der Abgeordneten
Die Resonanz auf mein Schreiben war katastrophal. Inhaltliche Antworten erhielt ich – wenn überhaupt – nur von jenen Abgeordneten, die im Dunstkreis der Parlamentsklubs eine Rolle spielen oder Organisationen (wie etwa Gewerkschaften) vertreten.
Der Mut zur Gewissensentscheidung? Fehlanzeige! Niemand wagte es, sich offen zu bekennen und zu erklären: „Ja, ich habe meine eigene Meinung und würde einen Anfechtungsantrag beim VfGH unterstützen.„
Doch auch die Anhänger der Privilegien für christliche Kirchen hüllten sich in Schweigen. Niemand bekannte sich freimütig dazu, die diskriminierende Ungleichbehandlung zugunsten der christlichen Kirchen zu befürworten und meinen Antrag deshalb offen abzulehnen – ein Akt der Ehrlichkeit, der offenbar zu viel verlangt war. Stattdessen drückten sich die einfachen Abgeordneten vor einer klaren Stellungnahme.
Die Mitglieder des Bundesrates glänzten indes durch völlige Abwesenheit. Keine Reaktion, kein Lebenszeichen – und das, obwohl auch ihnen das Recht zur abstrakten Normenkontrolle zusteht. Ein wahrhaft erbärmliches Schauspiel!
Zu den Antworten der Parlamentsklubs
Mit Ausnahme der NEOS sah sich keine der im Parlament vertretenen Parteien bemüßigt, meine Frage nach der Bereitschaft zur Einbringung eines Antrags beim VfGH mit einer eindeutigen Aussage zu beantworten. Was nun folgt, ist eine Dokumentation der (wenigen) Reaktionen – für jene Leser, die sich noch Illusionen über den Zustand unserer politischen Landschaft machen.
Die Antwort des Parlamentsklubs der FPÖ wird man hier vergeblich suchen – nicht, weil ich diese unterschlagen hätte, sondern weil schlichtweg keine eingelangt ist. Ein beredtes Zeugnis für das Desinteresse dieser Partei an Transparenz und bürgerlicher Teilhabe.
- Für den Parlamentsklub der NEOS, Henrike Brandstötter, Abgeordnete zum Nationalrat
Von den NEOS kam die ausführlichste Antwort, doch fiel sie zu meiner Überraschung negativ aus. Von der Antwort der NEOS gebe ich hier lediglich einen Auszug wieder, da sich ein Großteil der Ausführungen auf den Stiftungsrat und die Geschäftsführung des ORF bezieht – Gremien, die in der hier diskutierten Angelegenheit von keiner Relevanz sind.
„Sehr geehrter Herr Lintschinger,
vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben, das ich aufmerksam gelesen habe. Als NEOS-Mediensprecherin gehe ich gerne auf Ihr Anliegen ein.
Ich teile Ihren Unmut über die Unausgewogenheit bei der Zusammensetzung des Stiftungsrates, vor allem bei den Konfessionen. [ANMERKUNG: Hier wird in der NEOS-Antwort fälschlich der Stiftungsrat erwähnt, gemeint ist der Publikumsrat]
Auch bei anderen Vertreter:innen stellt sich durchaus die Frage, ob diese noch eine zeitgemäße Vertretung darstellen. Daher habe ich bei den – letztendlich gescheiterten Verhandlungen – mit ÖVP und SPÖ für ein völlig neues Modell der Zusammensetzung der obersten ORF-Gremien plädiert. Es orientiert sich an Aktiengesellschaften und sieht aus wie folgt:
Die „Hauptversammlung“
→ Reform des Publikumsrates hin zu einem Gremium mit hoher Diversität und zivilgesellschaftlicher Teilhabe
- Bürgerinnen und Bürger (20 Personen – Auswahl per Los ähnlich dem Schöffensystem)
- Je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin von insgesamt 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die Liste der teilnehmenden Organisationen wird alle 4 Jahre überarbeitet und orientiert sich auch an Parametern wie gesellschaftliche Relevanz. Sie sind jedenfalls repräsentativ für gesellschaftlichen Gruppen (Bildung, Sport, Hochschulen/Wissenschaft, Kunst & Kultur, Jugend, ältere Menschen, behinderte Menschen, Familien, Volksgruppen, Touristik, Konsument:innen, Umweltschutz etc). Die Liste der aktuell 13 gesetzlich festgelegten Organisationen wird ebenfalls überarbeitet und angepasst, ggfs verkleinert.
- Politische Vertreter:innen: Ein Vertreter bzw. eine Vertreterin pro Parlamentspartei (aktuell 5 Pax)
- Bundesländer: Ein Vertreter bzw. eine Vertreterin pro Bundesland (9 Pax)
- ORF-Redakteursrat (1 Pax)
- Vertreter:in der Film- und Fernsehwirtschaft (1 Pax)
- Ein Frauenanteil von 50% wird angestrebt
Die Hauptversammlung umfasst somit künftig ca. 56 Personen und wird deutlich größer und pluralistischer sein als bisher.
[…]
Wie Sie sehen, möchte ich die Liste der Vertreter:innen im Publikumsrat ganz grundsätzlich neu gestalten und erweitern sowie alle 4 Jahre an auch veränderte gesellschaftliche Teilhabe und Rahmenbedingungen anpassen. Nur am Publikumsrat selbst zu schrauben erscheint mir zu kurz gegriffen. Es braucht eine ordentliche Gremienreform im ORF (und darüber hinaus auch Reformen im ORF selbst). Daher werden wir uns Ihrem Antrag zwar nicht anschließen, jedoch weiter für eine pluralistische und politikferne Besetzung der Gremien kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Henrike Brandstötter“
Fazit: Die NEOS haben sich intensiv mit der Neugestaltung der ORF-Gremien beschäftigt, wobei sie aber die Frage der Teilhabe von Religionsgemeinschaften und Konfessionsfreien im Publikumsrat nicht sonderlich zu interessieren scheint. Aus der vorliegenden Antwort kann man bestenfalls mutmaßen, dass die NEOS dem Vertretungsrecht von zwei Kirchen kritisch gegenüberstehen – eine klare Aussage sieht jedoch anders aus. Was aus dem Schreiben zweifelsfrei hervorgeht: Die NEOS würden sich einem Antrag auf Aufhebung der verfassungswidrigen Bestimmungen im ORF-Gesetz nicht anschließen. Die Begründung: Man wolle lieber an einem umfassenden Gesamtkonzept arbeiten. Warum das eine das andere ausschließen sollte, bleibt allerdings ein Rätsel. Solange es kein neues Gesamtkonzept gibt, wäre es in jedem Fall sinnvoller, zunächst die verfassungswidrigen Bestimmungen aus dem Gesetz zu eliminieren, als auf den vermeintlichen Tag des Jüngsten Gerichts zu warten.
2. Für den Parlamentsklub der GRÜNEN antwortete SIGI MAURER, Abgeordnete zum Nationalrat und Stellvertreterin des Klubobmanns und geschäftsführende Klubobfrau und Dr.in ELISABETH GÖTZE Abgeordnete zum Nationalrat und Sprecherin für Wirtschaft, Innovation, Entrepreneurship, Städte und Gemeinden, Petitionen und Bürger:inneninitiative
Von beiden Abgeordneten erhielt ich die nachstehende Antwort:
„Sehr geehrter Herr Lintschinger,
vielen Dank für die Übermittlung Ihrer ausführlichen Vorschläge.
Wie Sie der Berichterstattung vermutlich entnommen haben, waren die Grünen im Jahr 2024 sehr daran interessiert, das Erkenntnis des VfGH zu den ORF-Gremien umzusetzen und eine Reform des ORF-Gesetzes mit dem Koalitionspartner auszuarbeiten. Diese Reform hätte notwendigerweise auch eine Änderung der Bestellung des Publikumsrat umfasst und konkret wollten wir auch den Missstand beheben, dass nur zwei der gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften vertreten sind. Die Verhandlungen sind leider zu einem sehr frühen Stadium vom Koalitionspartner abgebrochen worden, weshalb auch der Entwurf zum Gesetz zu keinem höheren Detaillierungsgrad gelangt ist.
Sollte die Diskussion über dieses Gesetz von einer neuen Regierung wieder aufgenommen werden, beteiligen wir uns – diesmal allerdings aus der Opposition – jedenfalls auch daran und werden Ihre Ideen gerne in unsere Überlegungen miteinbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen“
Fazit: Immerhin gestehen die GRÜNEN ein, dass es einen „Missstand“ darstellt, dass im Publikumsrat lediglich zwei der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften vertreten sind. Doch auf meine bohrende Nachfrage, ob man seitens der Grünen auch die Bereitschaft aufbringen würde, einen Aufhebungsantrag beim VfGH zu unterstützen, erhielt ich – wie könnte es anders sein – keine Antwort mehr. Die Parlamentarier der GRÜNEN sind demnach zwar bereit, den Missstand zu beklagen, scheuen sich jedoch davor, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um ihn zu beseitigen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
3. Für den Parlamentsklub der SPÖ antwortete PHILIP KUCHER, Abgeordneter zum Nationalrat, 1. stv. Klubvorsitzender & Gesundheitssprecher der SPÖ:
„Sehr geehrter Dr. Lintschinger!
Vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich gerne auch im Namen der Abgeordneten des SPÖ-Parlamentsklubs beantworten möchte. Wie Sie ganz richtig in Ihrem Schreiben erwähnen, hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom 5. Oktober 2023 die Regelungen zur Besetzung der ORF-Gremien teilweise als verfassungswidrig aufgehoben. Begründet hat er dies einerseits mit der:
Unabhängigkeitsgarantie: Die gesetzlichen Regelungen müssen sicherstellen, dass keinem staatlichen Organ bei der Bestellung der Mitglieder eines kollegialen Leitungsorgans des ORF ein einseitiger Einfluss auf die Zusammensetzung des Organs zukommt, der dessen Unabhängigkeit insgesamt gefährden kann.
Pluralismusgebot: Die Gremien dürfen nicht einseitig durch faktisch oder rechtlich zu einer Gruppe verbundene Personen dominiert werden. Auch bei den entsendeten Personen gibt es personenbezogene Pluralismusanforderungen.
Die Bundesregierung hat nun bis 31.3.2025 Zeit, um Neuregelungen zu treffen, sonst treten die verfassungswidrigen Bestimmungen außer Kraft.
Wir haben als SPÖ von Beginn an gefordert, dass die notwendige Neuregelung der ORF-Gremien dazu genützt wird, um die ORF-Gremien insgesamt breiter und neu aufzustellen und vor allem auch besser an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Konkret setzen wir uns für weniger Kanzlereinfluss in einem aufgewerteten Publikumsrat, die Verkleinerung und weniger Regierungseinfluss beim Stiftungsrat, geheime Wahlen und Beschlüsse mit qualifizierten Mehrheiten, mehr Publikum im Publikumsrat und transparente Personalentscheidungen und Hearings ein. In diesem Zusammenhang wollen wir auch, dass die Aktualität der derzeit in den Publikumsrat entsendenden Organisationen und der angeführten Bereiche, aus denen entsendet wird, evaluiert werden. Zentrale Zielsetzung muss dabei die Unabhängigkeit des ORF und die bestmögliche Repräsentanz unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen im Publikumsrat sein.
Lieber Herr Dr. Lintschinger, was die weitere Vorgangsweise betrifft, würden wir jetzt abwarten, welche Pläne zu den ORF-Gremien die zukünftigen Regierungsparteien vorlegen werden. Da die Frist seitens des VfGH mit Ende März gesetzt wurde, ist hier ohnehin rasches Handeln gefragt. Über eine weitere Vorgangsweise werden wir entscheiden, sobald die Pläne öffentlich vorliegen und von uns geprüft wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Philip Kucher“
Fazit: Ungeachtet des fundierten Statements bleibt die SPÖ die entscheidende Antwort auf die Frage der Unterstützung eines Anfechtungsantrages schuldig. Mehr noch, man sucht vergebens nach einer klaren Position des Klubs zur Privilegierung christlicher Kirchen im Publikumsrat. Stattdessen jongliert man mit Begriffen wie „Evaluierung“ und dem hehren Ziel einer „bestmöglichen Repräsentanz unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen„. Ein offenes Bekenntnis gegen die Vorrechte der christlichen Kirchen? Fehlanzeige.
Dass die SPÖ es vermeidet, Klartext zu reden, überrascht kaum. Schließlich weiß mittlerweile niemand mehr – am allerwenigsten die SPÖ-Mitglieder selbst –, wofür diese Partei eigentlich noch steht. Dass sich aber selbst der stellvertretende Parlamentsklubvorsitzende nicht zu einer eindeutigen Äußerung zu den Privilegien der christlichen Kirchen im ORF durchringen kann, ist geradezu symptomatisch. Die notorischen internen Machtkämpfe der SPÖ werfen offenbar lange Schatten. Anders als die GRÜNEN, die immerhin von einem „Missstand“ sprechen, scheut der stellvertretende Klubvorsitzende jede Kritik an der Privilegierung der christlichen Kirchen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Parlamentsklub tunlichst vermeiden möchte, dem Wiener Bürgermeister auf die Füße zu treten. Dieser pflegt bekanntlich eine absurd devote und servile Haltung gegenüber der Kirche und demonstriert bei jeder sich bietenden Gelegenheit sein Desinteresse an einem säkularen Staat sowie seine Ignoranz gegenüber den Belangen der Konfessionsfreien.
An dieser Stelle sei mir ein persönlicher Appell gestattet: Liebe Konfessionsfreie, bei der nächsten Wahl in Wien solltet ihr ernsthaft überdenken, ob ihr eure Stimme der SPÖ geben wollt. Der Wiener Bürgermeister pfeift offenkundig auf die Interessen der Konfessionsfreien, höhlt die Säkularität aus und umschmeichelt jene Gruppen, die uns mit Verachtung und Beleidigungen begegnen. Es scheint, als habe sich der Wiener Bürgermeister zum Ziel gesetzt, uns bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu verhöhnen.
4. JOSEF MUCHITSCH, Abgeordneter zum Nationalrat, GBH-Bundesvorsitzender:
„Sehr geehrter Herr Lintschinger,
vielen Dank für Ihr ausführliches und interessantes E-Mail.
Wie Sie richtig schreiben, hat der Verfassungsgerichthof einzelne Bestimmungen des ORF-Gesetzes, wie zum Beispiel die Besetzung des Publikumsrates als verfassungswidrig aufgehoben. Wir haben als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten immer wieder die Zusammensetzung des Publikumsrates kritisiert. Es ist natürlich nicht nur die Zusammensetzung, sondern auch die Auswahl. Das ein Minister/ eine Ministerin einfach Personen auswählen kann ist ein völlig aus der Zeit gefallener Vorgang. Es muss uns gelingen einen möglichst breiten, repräsentativen Mix des ORF-Publikums auch in den Gremien abzubilden. Wir werden daher auch innerhalb des ORF mehrere politische Initiativen setzen, um zu einer besseren Abbildung im ORF-Publikumsrat beizutragen. Ich habe mit unserem Vertreter im ORF-Publikumsrat, Kollegen Willi Mernyi, gesprochen und leite ihm auch mein Antwortmail weiter. Er hat mir versichert, dass er Sie über weitere Initiativen, die wir als Gewerkschafter:innen in den ORF-Gremien setzen werden, am Laufenden halten wird. Er steht ihnen selbstverständlich gerne auch für Anfragen zur Verfügung (willi.mernyi@oegb.at).
Freundliche Grüße
Josef Muchitsch“
Fazit: JOSEF MUCHITSCH (SPÖ) stellt insofern eine löbliche Ausnahme dar, als er es vorzieht, für sich selbst zu sprechen, anstatt sich hinter der Phalanx des Parlamentsklubs zu verstecken. Dafür gebührt ihm meine aufrichtige Anerkennung und mein Dank! Allerdings offenbarte sein persönliches Anliegen als GBH-Bundesvorsitzender, dass ihm vor allem die Rolle der Gewerkschafter in den ORF-Gremien am Herzen liegt. Eine Antwort auf meine Frage, ob er eine Anfechtung des ORF-Gesetzes unterstützen würde, sucht man jedoch auch bei MUCHITSCH vergeblich.
5. Einige Tage nach Fristablauf langte am 24.12.2025 auch eine Antwort des Mediensprechers der ÖVP ein. Mag. (FH) Kurt Egger, Abgeordneter zum Nationalrat, schrieb
„Sehr geehrter Herr Dr. Lintschinger!
Als Mediensprecher der ÖVP bedanke ich mich im Namen der Abgeordneten meiner Fraktion für Ihr Schreiben und die ausführliche Darstellung Ihres Anliegens. Wir haben Ihre Argumente zur Kenntnis genommen und nehmen wahr, dass das Thema für Sie von großer Bedeutung ist.
Die Zusammensetzung und Regelungen des ORF-Publikumsrats sind Gegenstand unterschiedlicher rechtlicher und gesellschaftlicher Betrachtungen. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Perspektiven und Interessen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Klubobmann-Stv. Abg.z.NR Mag. (FH) Kurt Egger
Mediensprecher der ÖVP“
Fazit: Die Stellungnahme des Mediensprechers der ÖVP spricht für sich selbst. Sie ist an floskelhafter Inhaltlosigkeit kaum noch zu überbieten.
Kritik
Meine Initiative, die persönliche Meinung der Abgeordneten zu den Privilegien der Kirchen im ORF-Publikumsrat abzufragen, ist als grandios gescheitert anzusehen. Ganz wertlos war sie jedoch nicht, denn sie legt die Realität offen: Abgeordnete, die sich vor klaren Antworten drücken, Parteien, die lieber im Nebel stochern und in unverbindlichem Sophismus verharren, als Farbe zu bekennen. Das führt zur Frage: Ist unser Parlament wirklich der Ort, wo die Interessen des Volkes vertreten werden? Die spärlichen Antworten der Parlamentsklubs deuten für mich schon an, dass das Problem verstanden wurde und man mit der diskriminierenden Privilegierung nicht einverstanden ist. Und doch sind unsere Abgeordnete unwillig, selbstbewusst jene notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zu einem religiös und weltanschaulich neutralen ORF-G führen. Demokratie lebt von Mut und der Bereitschaft, für seine Überzeugungen einzustehen. Unsere Abgeordneten, egal welcher Fraktion sie angehören, versagen darin kläglich. Das österreichische Parlament bleibt vorerst der Knecht der Kirche.
Beilage: Mein umfängliches Anschreiben an die Abgeordnete zur Nachlese: Anschreiben

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