Radikal anders denken? Kritische Gedanken zu einer Ausstellung über Künstlerinnen der Moderne im Ringen um Sichtbarkeit. 

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Vor einiger Zeit schrieb ich über stereotype, häufig nachteilige Darstellungen von Frauen in religiösen Mythen. Die derzeit im Unteren Belvedere gezeigte Ausstellung„Radikal!“1 gibt nun Anlass, weiterzudenken: Sie macht eindrücklich erfahrbar, wie Frauen und queere Menschen sich nach und nach von diesen Klischeebildern und dem männlichen Blick auf das Weibliche emanzipierten. Die Schau ist bewegend, klug kuratiert und zeigt Werke, die ich bislang noch nie in Österreich sehen durfte – eine klare Empfehlung meinerseits.

Ein paar Wermutstropfen bleiben:

  • Der Eintrittspreis von 18 Euro für das Untere Belvedere ist happig – auch wenn man dafür drei Ausstellungen gleichzeitig besuchen darf. Warum ist Kunst in Österreich eigentlich so teuer? Oder: Warum kann man die Ausstellungen nicht organisatorisch trennen?
  • Einige Bildbeschreibungen sind gelungen, andere wiederum enttäuschend knapp oder unklar.

Wie notwendig eine Ausstellung wie diese gerade in Wien ist – einer Stadt, die sich selbst gerne feiert, dabei aber gesellschaftliche Spannungen verdrängt – zeigen zwei bedrückende Ereignisse der jüngeren Wiener Zeitgeschichte:

  1. Im November letzten Jahres wurde die Freiluft-Fotoausstellung „Warum lachst du nicht? – 14 Geschichten über häusliche Gewalt“ von Robert Fleischanderl eröffnet. Mitten in Wien sollten Zitate und Bilder von Betroffenen häuslicher Gewalt Aufmerksamkeit erzeugen. Doch schon nach wenigen Tagen wurden 26 der rund 40 Tafeln zerstört, beschmiert oder unkenntlich gemacht. Wer sich die Mühe macht, nachts wiederholt durch die Stadt zu streifen, um Bilder von Misshandlung zu zerstören, handelt nicht aus momentaner Wut, sondern aus tief verinnerlichtem Hass. Das war kein bloßer Vandalismus, sondern ein demonstrativer Schulterschluss mit den Tätern. Die Botschaft war eindeutig: Frauen sollen schweigen, sich fügen, gehorsam bleiben. Ihre Würde, ihr Recht auf Selbstbestimmung, ja selbst auf körperliche Unversehrtheit, zählen nicht. Dieser Angriff steht in einer Linie mit der Misogynie der Incel-Szene, die mit dem zynischen Slogan „Your body, my choice“ operiert.
  2. In der Nußdorfer Straße 4 übergoss ein Mann am 5. März 2021 seine Ex-Partnerin mit Benzin und zündete sie an. Die Trafikantin starb an ihren schweren Verbrennungen. Heute befindet sich dort der feministische Projektraum „FRAU schafft Raum“. In einem geschützten, öffentlich zugänglichen Bereich finden dort Ausstellungen, Gespräche und Aktionen statt. Das kluge Leitmotiv des Projekts lautet: „Ort des Verbrechens wird Ort des Erinnerns, der Solidarität und der Prävention“. Auch wenn mich die aktuelle Videoinstallation nicht überzeugte, werde ich wiederkommen – vielleicht auch ein Tipp für euch.

Über die Ausstellung

Bereits 1910 widmete die Wiener Secession Frauen – zum ersten Mal ! – eine internationale Kunstausstellung. Doch erst 1919 durften Frauen an österreichischen Kunstakademien studieren.

Rund 115 Jahre später lädt die Ausstellung „Radikal!“ erneut dazu ein, die Geschichte der Moderne zwischen 1910 und 1950 neu zu denken. Mehr als 60 Künstler*innen aus über 20 Ländern werden präsentiert. Dieses Panoptikum weiblichen Kunstschaffens ist künstlerisch vielschichtig, emotional ansprechend und faktenreich. Es ist eine gelungene Schau.2

Da ich weder Künstler noch Kunsthistoriker bin, halte ich mich mit Werkanalysen zurück. Stattdessen möchte ich an wenigen Beispielen schildern, was mir beim Durchwandern der Ausstellung durch den Kopf ging – in der Hoffnung, euch damit neugierig zu machen.

Slasher Mary

Abb. 1: Beschädigte „Venus vor dem Spiegel“, fotografiert am 9. März 1914, veröffentlicht in „The Times“ am 11. März 1914. Quelle: Wikipedia-Commons, gemeinfrei.

Das Foto zeigt das von der Suffragette Mary Raleigh Richardson (1882–1961) mit einem Hackmesser beschädigte Ölgemälde „Venus vor den Spiegeln“ von Diego Velazquez (1599–1660). Mary Richardson, von der Presse ihrer Zeit als „Slasher Mary“ betitelt, ist eine bemerkenswerte Persönlichkeit mit einer faszinierenden Lebensgeschichte, die auf Wikipedia gut dokumentiert ist. Dort findet sich auch ein Zitat, in dem sie ihre schwere Sachbeschädigung begründet:

Ich habe versucht, das Bild der schönsten Frau der Mythologie zu zerstören, um gegen die Regierung zu protestieren, die Frau Emmeline Pankhurst, die schönste Figur der modernen Geschichte, zu zerstören versucht. Die Gerechtigkeit ist ein Element der Schönheit, ebenso wie Farbe und Konturen auf der Leinwand. Frau Pankhurst versucht, der Frauenwelt Gerechtigkeit zu verschaffen, und dafür wird sie von einer Regierung aus verräterischen Politikern langsam ermordet. Wenn es einen Aufschrei über meine Tat gibt, möge sich jeder daran erinnern, dass ein solcher Aufschrei eine Heuchelei ist, solange man die Zerstörung von Frau Pankhurst und anderen schönen lebenden Frauen zulässt, und dass, bis die Öffentlichkeit aufhört, die Zerstörung von Menschen zu dulden, die Steine, die gegen mich wegen der Zerstörung dieses Bildes geworfen werden, alle ein Beweis für künstlerischen wie auch moralischen und politischen Humbug und Heuchelei sind.

Kritik: Was mir an dieser Stelle in der Ausstellung fehlt, ist eine Stellungnahme des Kuratoriums: Wie stehen die Kunstkurator*innen zur mutwilligen Zerstörung von Kunst aus Solidarität mit einer verhafteten Frau, die sich für Gleichberechtigung engagierte? Ist Schönheit ohne Gerechtigkeit nichts? Das Foto hängt kommentarlos im „geschichtlichen Teil“ – eine vertane Chance der Einordnung. Schade, das empfinde ich als unentschlossen.

Meine persönliche Haltung ist klar: Kunstwerke zu beschädigen oder auch nur mit abwaschbaren Substanzen zu beschmieren, ist ein respektloses Verhalten gegenüber dem Künstler und dessen Werk. Die intuitive Abwehrreaktion beim Publikum dürfte die gerechte Sache auch eher behindern.  Mir ist schlicht der Sinn nicht klar, wie es weiterhelfen soll, Menschen gegen sich aufzubringen.

Unweigerlich denkt man heute dabei an die Klimaaktivist*innen, die in den vergangenen Jahren bekannte Werke – meist mit abwaschbarer Tomatensoße – ins Visier nahmen. Auch das ist ein Ausdruck von Ohnmacht gegenüber einer Gesellschaft, die sich um die Zukunft der nächsten Generationen nicht schert.

Kritik: Was in der Ausstellung ebenfalls nicht angesprochen wird, ist der Bezug zur Gegenwart: Am 6. November 2023 wurde genau dieses Bild erneut Ziel eines Angriffs. Zwei Mitglieder von „Just Stop Oil“ attackierten das Sicherheitsglas vor der Venus in der National Gallery in London, aus Protest gegen die britische Regierung und ihre Ölförderpläne.

Schon alleine diese Fotografie der Tat von Richardson gibt also reichlich Anlass für weitere Gedanken und Recherchen.

Apropos Recherchen: Richardson schloss sich politisch zunächst in den 20er-Jahren den britischen Sozialdemokraten (Labour Party) und später in den 30er für zwei Jahre den britischen Faschisten (British Union of Fascists) an. Dort war sie Cheforganisatorin der Frauensektion der Partei. Auch andere Suffragetten schlossen sich dieser Partei an. Das Thema „Faschismus“ leitet zum nächsten Kunstwerk über.

„Das große X“

Die italienische Künstlerin Benedetta Cappa (1897–1977) schuf mit „Il Grande X“ ein farbgewaltiges abstraktes Ölbild, inspiriert von persönlichen Flugerfahrungen.

In der Bildbeschreibung wird erläutert, dass die Künstlerin auch Schriftstellerin war. Es sei ihr Bestreben gewesen, in ihren Texten die Rolle der Frau neu zu definieren, obwohl „sie selbst einer Bewegung angehört, die von sexistischen Vorstellungen und faschistischer Ideologie geprägt ist“.

Wirklich? Eine Künstlerin und Schriftstellerin engagiert sich für ein neues Frauenbild und ist dennoch Mitglied einer sexistischen und faschistoiden Vereinigung? Wie passt das zusammen? Und welche Bedeutung hat das Gemälde „Il grande X“ in diesem Kontext?

Hier schweigt wieder die Ausstellung – also griff ich zum Handy und recherchierte. Bald wurde klar, dass mit „Bewegung“ der „Futurismus“ gemeint ist. Anfang des 20. Jahrhunderts gegründet, betonte der Futurismus Kampf, Technik, das Männliche und geradezu programmatisch die „Verachtung des Weibes“. Die These 9 aus dem Gründungsmanifest, das 1909 in der Gazzetta dell’Emilia und hierauf in der französischen Zeitung Le Figaro als „Manifeste du futurisme“ veröffentlicht wurde, bringt es auf den Punkt:

Wir wollen den Krieg verherrlichen – diese einzige Hygiene der Welt, den Militarismus, den Patriotismus, die Vernichtungstat der Anarchisten, die schönen Ideen, für die man stirbt, und die Verachtung des Weibes.“ 

Und in welcher Beziehung steht dieses Manifest zur Künstlerin?

Das Manifest stammte aus der Feder des Dichters Filippo Tommaso Marinetti und dieser sexistische Chauvinist und kräftige Unterstützer des Faschisten Benito Mussolini war der angetraute Ehemann von Benedetta Cappa.

Aber das erklärt noch nicht ihre unterstützende Teilhabe an einer solchen Bewegung. Würde meine Partnerin eine Bewegung gründen, in dem sie in einem Manifest erklärt, dass man Männer verachten müsse, würde ich ihr vielleicht nicht unbedingt gleich den Laufpass geben, aber bestimmt würde ich mich nicht auch noch aktiv in die Gruppe einbringen. Also weshalb mischte Benedetta nun dort mit?

Persönliche Aufzeichnungen habe ich in meinen schnellen Recherchen nicht gefunden. Möglicherweise – ich spekuliere jetzt – nutzten Cappa und andere Frauen die Mittel des Futurismus gezielt subversiv. Sie übernahmen männlich konnotierte Gestaltungsprinzipien, um feministische Themen ins Zentrum zu rücken und Rollenmuster von innen heraus zu „durchkreuzen“.  Das wäre ein Kunstgriff gewesen, der in jener Zeit versprach, wirkmächtiger zu sein als reine Außenkritik.

„Das große X“ könnte als Beispiel für diese Subversion dienen. Das Gemälde scheint mit der Geschlechter-Symbolik zu spielen. Das X-Chromosom kommt bekanntlich in weiblichen Zellen doppelt so oft vor wie in männlichen Zellen. Das „X“ triumphiert. Das „X“ steht auch für „Durchkreuzung“. Im übertragenen Sinne ist es ein Symbol für das Durchkreuzen bzw. Überschreiten und Infragestellen traditioneller Geschlechtergrenzen und Rollenaufteilungen.

Kritik: Die Ausstellung verpasst es, dies klar anzusprechen, und lässt den Leser mit kargen Schlagworten zurück. Überhaupt, warum muss man in einer Ausstellung über das künstlerische Werk einer Frau ihre politische Ansichten problematisieren? Reicht es nicht, die werkmäßigen Besonderheiten für den Betrachter offen zu legen? Bei männlichen Künstlern lese ich in der Regel auch nichts über ihre persönlichen Schattenseiten. Und wenn man sich dazu entschließt, wofür es vielleicht gute Gründe gibt, warum nur so kryptisch und unverständlich informieren? Die Bildbeschreibung wirft das Thema nur auf, gibt keinerlei Erklärungen. Der Ausstellungsbesucher wird allein gelassen mit dem Hinweis, dass sich Benedetta einer sexistischen und faschistoiden Bewegung angeschlossen habe. Die Künstlerin hätte sich mehr Kontext verdient.

Paragraph 218

Von Alice Lex-Nerlinger  (1893–1975) wird ihr bekanntes Spritzbild „Paragraph 218“ präsentiert. Das Bild greift das Thema Abtreibungsverbot auf. Im Hintergrund ist eine schwanger wirkende Silhouette zu sehen, im Vordergrund eine Gruppe kämpferischer Frauen, die sich gemeinsam gegen ein großes schwarzes Kreuz mit dem Schriftzug „§ 218“ stemmen. In diesem Werk werden Frauen somit nicht als passive Opfer dargestellt, sondern als kämpferische Gemeinschaft, die aktiv Widerstand leistet.

Die Technik des Bildes ist eine Spritztechnik, mit der Lex-Nerlinger experimentierte, um ihre Botschaft modern und eindringlicher umzusetzen.

Nicht ohne Erfolg, denn Aufmerksamkeit erregt ihr Bild. Es wirkte offenbar so provokativ, dass es in einer Ausstellung zensuriert wurde. Dem Werk hat dies zusätzliche und nachhaltige Aufmerksamkeit verschafft.

Bei Betrachtung des Bildes von Lex-Nerlinger erinnerte ich mich an zwei Kuriositäten:

  1. Erstens dachte ich an die katholische Vorstellung der „Beseelung“ des Menschen. Bis zum Jahr 1869 hielt man sich im Vatikan an eine Auffassung, die auf Aristoteles (384–322 v. u. Z.) zurückging: Männliche Embryonen wurden ab Tag 40 beseelt, weibliche ab Tag 80.

    Unter dem erzkonservativen Papst Pius IX. (1792–1878), der sich selbst und seinen Nachfolgern die Unfehlbarkeit in Lehrfragen zuschreiben ließ, wurde jedoch die sogenannte „Simultanbeseelung“ eingeführt. Seither glaubt die katholische Kirche, die Seele werde im Moment der Befruchtung eingegossen. Wie das genau funktionieren soll, hat Papst Pius IX. nicht erklärt.

    Merkwürdig ist das Abstellen auf die Befruchtung ohnehin. Das befruchtete Ei (Blastozyste – das Embryo etwa 5–6 Tage nach der Befruchtung) muss sich erst erfolgreich in die Gebärmutterschleimhaut eingenistet haben, damit sich ein Mensch entwickeln kann. Tatsächlich gelingt dies vielen befruchtete Eizellen jedoch nicht. In wissenschaftlichen Veröffentlichungen schwanken die geschätzten Zahlen zu diesem frühen Zeitpunkt stark, aber oft gehen die Schätzungen von mehr als die Hälfte aus.3 Es werden jedenfalls sehr viele der bereits befruchteten Eizellen mit der nächsten Periode unbemerkt ausgeschieden.

    Mit solchen lästigen biologischen Details wollte sich Pius IX. nicht aufhalten. Die Beseelung bei der Befruchtung blieb und bleibt bis heute ein Mysterium des Glaubens – und offenbar muss man als Katholik auch gar nicht mehr wissen.

    An die zahllosen Seelen, die weltweit tagtäglich aufgrund dieses natürlichen Abgangs mit Tampons in Abfalleimern enden, denkt der Katholik gewöhnlich nicht, aber es steigt so manchem die Zornesröte ins Gesicht, wenn sich eine Frau dazu entscheidet, die Natur mit einer Spirale zu unterstützen.

    Wie kam es eigentlich zum Wechsel von der sukzessiven Beseelung zur Simultanbeseelung? In theologischer und historischer Literatur als wahrscheinliche und gut begründete Deutung ist folgendes Motiv anerkannt, auch wenn es durch kein offizielles Schriftstück bestätigt wird: Papst Pius IX. plagte eine Sorge um die Mutter Gottes. Maria, die nach seinem Dogma von 1854 als „unbefleckt empfangen“ galt – also frei von der Erbsünde –, durfte seiner Ansicht nach zu keinem Zeitpunkt ihrer pränatalen Entwicklung seelenlos gewesen sein. Also legte er zur Absicherung seines Dogmas den Zeitpunkt der Beseelung mit einem Federstrich neu fest. Ein wunderschönes Beispiel dafür, wie eine Autorität, die sich als unfehlbar und unantatsbar bezeichnet, in einem krassen Machtmissbrauch normativ bestimmt, was als Fakt und Wahrheit zu gelten hat.

    Wenn Katholiken mit der päpstlichen Unfehlbarkeit kein Problem haben, soll es mir recht sein. Doch hinter diesem dogmatischen Machtanspruch verbirgt sich eine Willkür, die Millionen Frauen weltweit ihre Selbstbestimmung raubt. Diese kirchliche Lehre dient als moralische Legitimation für rigide Verhütungs- und Abtreibungsverbote und macht Frauen zu Objekten eines überholten Machtanspruchs, der über ihre Körper bestimmt. Dass eine religiöse Institution so zentral über das Schicksal von Menschen entscheidet, ist weltfremd und zutiefst ungerecht.
  2. Die Fristenregelung ist eine so wichtige Errungenschaft, weil sie das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper sicherstellt. Es bleibt aber ein fahler Beigeschmack. Denn der Schwangerschaftsabbruch ist nicht legal, wie verbreitet fälschlich angenommen wird, sondern für die Schwangere, welchen den Abbruch wünscht, sowie für Ärzte, welche diesen vornnehmen, wird der Schwangerschaftsabbruch lediglich unter gewissen Voraussetzungen straffrei gestellt.

    In Ländern, in denen die Abtreibung straffei sein kann, spielen die biologischen Ereignisse Befruchtung (Empfängnis) oder Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter rechtlich keine unmittelbare Rolle, sondern sind mittelbar für die Berechnung der Fristen relevant.

    Wissenschaftler und Philosophen sind sich über den Zeitpunkt uneins, ab wann aus einem bloßen Zellhaufen eine gesetzlich schützenswerte „Anlage“ für ein menschliches Leben wird. Diese Uneinigkeit spiegelt sich in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen wider.

    Man vergleiche nur Deutschland und Österreich: Beide Länder kennen die Fristenlösung, unterscheiden sich aber u.a. in der zulässigen Dauer des Schwangerschaftsabbruchs. In Deutschland ist ein Abbruch im Regelfall straffrei, wenn „seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind“ (§ 218a dt. StGB), während in Österreich die Frist „innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft“ (§ 97 österr. StGB) gilt.

    Und weiß die Frau, wann sich das befruchtete Ei in ihrem Uterus eingenistet hat? Im Urin können erhöhte Werte des humanes Choriongonadotropin (hCG) nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um ein vom Embryo produziertes Protein. Dennoch rechnen Ärzte aus Praktikabilitätsgründen anders. Die medizinische Schwangerschaftswoche beginnt ab dem ersten Tag der letzten Menstruation, der etwa zwei Wochen vor der Befruchtung liegt. Diese Berechnungsmethode ist nachvollziehbar aber irgendwie kurios, gelten doch damit Frauen schon Wochen vor dem Sexualakt als schwanger, was sogar den Heiligen Geist vor Neid erblassen lassen müsste.

    Ferner: Zwischen der deutschen und der österreichischen Fristenlösung liegen rd. zwei Wochen. Denn mit „drei Monaten“ ist in Österreich der Zeitraum vor Beginn der 16. Schwangerschaftswoche gemeint – also rund zwei Wochen mehr als in Deutschland, wo 12 Wochen seit der Empfängnis gelten, was rechnerisch etwa der 14. Schwangerschaftswoche entspricht. Zwei Wochen wissenschaftlich-juristischer Dissens – eine lange Zeit in der embryonalen Entwicklung. Allerdings soll in der Praxis, zumindest in Wien, der Abbruch aus medizinischen und organisatorischen Gründen zumeist bis zur 14. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Wand mit Schlaglichtern zu Politik und Gesellschaft

Abb. 2: Ausstellungswand der Ausstellung „Radikal!“ in Unteres Belvedere, Österreichischen Galerie Belvedere, Foto: C. Lintschinger (2025)

Kritik: Zweifellos ist es sinnvoll, in dieser Kunstausstellung auf die gesellschaftlichen und politischen Hintergründe der feministischen Bewegung einzugehen. Auch will ich die Bedeutung der Sozialdemokraten bei der Einführung der Frauenwahlrechte nicht abstreiten, aber als jemand mit liberaler Einstellung störe ich mich daran, dass die Rolle sozialistischer Akteure zu einseitig positiv und damit unvollständig und verzerrend dargestellt wird. Ja, die Zweite Internationale Sozialistische Frauenkonferenz in Dänemark, auf der der Internationale Frauentag ins Leben gerufen wurde, war wichtig für die Frauenrechtsbewegung. Verschwiegen wird jedoch, dass in anderen Ländern die Linksparteien die Einführung des Frauenwahlrechts über lange Zeit blockierten. So geschehen etwa in Frankreich, wo sie bei einem Stimmrecht der Frauen einen steigenden Einfluss der Kirche befürchteten. Gleiches gilt für Belgien: Auch dort haben die Sozialisten 1902 die Forderung ausdrücklich fallen gelassen, weil sie eine Solidarisierung der Frauen mit der katholischen Kirche erwarteten. In Süden hielten männliche Sozialisten das Frauenwahlrecht für nachrangig, solange soziale und rechtliche Gleichstellung nicht erreicht waren. Italienische Industriearbeiter sahen es auch nicht so gern, wenn ihre Frauen außer Haus arbeiten gingen. Die Sozialistische Partei Italiens war daher im frühen 20. Jahrhundert zögerlich und skeptisch gegenüber dem Frauenwahlrecht. 

Wohl gab es auch den umgekehrten Fall: In einigen katholischen Staaten wurde verheirateten Müttern das kommunale Wahlrecht zuerst zugestanden, weil sie als „wertvoller“ galten als kinderlose Frauen. Was das Wahlrecht betrifft, standen Letztere damit auf gleiche Stufe mit Prostituierten, denen aus moralischen Gründen das Wahlrecht abgesprochen wurde.

Nebenbei bemerkt: Muslimische Staaten führten das Frauenwahlrecht zum Teil früher ein als der Westen. Aserbaidschan machte im Jahr 1918 den Anfang. Hingegen mussten in der Schweiz die Frauen zum allgemeinen Wahlrecht noch bis zum Jahr 1971 zuwarten. In Liechtenstein wurde es überhaupt erst nach zwei gescheiterten Volksabstimmungen unter Männern im Jahr 1984 eingeführt.

***

Von den rund 60 Künstlerinnen habe ich drei Werke herausgegriffen – rein subjektiv. Es gäbe genug Stoff für ein ganzes Buch. Das gibt es übrigens bereits: Im Format 22 x 27,4 cm und mit 256 Seiten trägt es den Titel „Radikal. Künstlerinnen und Moderne 1910 – 1950“. Es ist 2024 im Verlag der Buchhandlung Walther und Franz König erschienen und unter der ISBN 978-3-7533-0541-7 erhältlich.

Ausstellungsbesuch

Wer die sehenswerte Ausstellung besuchen will, muss sich beeilen. Sie ist nur noch bis 12. Oktober 2025 in Wien besuchbar. Die Öffnungszeiten sind Mo-Son von 10:00 bis 18:00 Uhr. Die Adresse lautet: Unteres Belvedere, Rennweg 6, A-1030 Wien.

Wichtige Telefonnummern


Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555

24h- Frauennotruf Wien: 0171719

Psychiatrische Soforthilfe Wien: 01 31330

Notfallpsychologischer Dienst Österreich: 0699 188 554 00

Frauenhaus Notruf: 05 77 22

Gewaltschutzzentren in ganz Österreich: 0800 700 217

Rat auf Draht: 147

Polizei: 133

Rettung: 144

SMS Polizei: 0800 | 133 133 (auch Notruf für Gehörlose)

  1. Idee und Konzeptentwicklung zur Ausstellung stammen von der Kuratorin am Museum Arnhem, wo die Ausstellung zum ersten Mal gezeigt wurde. Danach machte sie Station im Saarlandmuseum in Saarbrücken, bevor sie nach Wien kam. In jedem Land konnten die örtlichen Kurator*innen weitere Akzente setzen und zusätzliche Exponate auswählen. Weitere Informationen zur Ausstellung auf Wikipedia (Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Radikal!_K%C3%BCnstlerinnen*_und_Moderne_1910%E2%80%931950). ↩︎
  2. Auf YouTube spricht die Kuratorin über die Ausstellung: https://www.youtube.com/watch?v=MiY57fKBHAA&t=145s ↩︎
  3. Dazu folgender ausführlicher Artikel: Jarvis GE. Early embryo mortality in natural human reproduction: What the data say. F1000Res. 2016 Nov 25;5:2765. doi: 10.12688/f1000research.8937.2. PMID: 28580126; PMCID: PMC5443340. ↩︎

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