Mit dem „Löffeltrick“ gegen Zwangsverheiratung – funktioniert das? Wie kann wirklich geholfen werden? Und was könnte der Löffeltrick mit dem Tiroler Freiheitskämpfer Andreas Hofer zu tun haben?

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In letzter Zeit kursiert in sozialen Medien der sogenannte „Löffeltrick“ als vermeintliche Hilfestellung für Mädchen, die befürchten, von ihren Familien ins Ausland verschleppt und dort zwangsverheiratet zu werden. Zwangsheirat ist eine massive Menschenrechtsverletzung. Natürlich möchte auch ich Informationen, die Mädchen in Not helfen könnten, unbedingt weitergeben. Allerdings ist es mir wichtig, die möglichen Risiken und Gefahren zu bedenken, da nicht selten gut gemeinte Ratschläge in solchen Videos und Reels mehr Schaden als Nutzen anrichten. Also habe ich recherchiert. Im Folgenden präsentiere ich die vorläufigen Ergebnisse meiner Recherche. Zum Abschluss werde ich auch erläutern, warum ich Andreas Hofer in der Überschrift erwähnen musste.

Vorabanmerkungen: Neben Zwangsheirat gilt das Nachfolgende selbstverständlich auch für die Gefahr der Verschleppung zur Genitalverstümmelung. Zwangsheirat ist ein schwerwiegender Gewaltakt, der vor allem Mädchen und junge Frauen betrifft. In diesem Blogbeitrag werde ich mich daher auf diese Gruppe fokussieren. Dennoch sei betont, dass auch junge Männer gelegentlich gegen ihren Willen zwangsverheiratet werden. Das Leid dieser Jugendlichen muss ebenso ernst genommen werden und auf sie darf nicht vergessen werden.


This article is also available as an English-language podcast.


Was ist der Löffeltrick?

Die Idee dahinter: Das Mädchen versteckt einen ungefährlichen Metallgegenstand, zum Beispiel einen Löffel, in ihrer Kleidung, bevor sie die Sicherheitskontrolle am Flughafen passiert. Der Gegenstand soll den Metalldetektor auslösen, was idealerweise dazu führt, dass das Mädchen zur weiteren Kontrolle in einen separaten Raum gebeten wird. Dort, so die Hoffnung, könnte sie sich dem Sicherheitspersonal anvertrauen und um Hilfe bitten.

Funktioniert der Löffeltrick wirklich?

Um die Wirksamkeit dieses Vorgehens zu beurteilen, richtete ich Anfragen an verschiedene Stellen, die mit dem Thema Zwangsverheiratung und Verschleppung befasst sind. In meiner Anfrage wies ich auf meine Bedenken hin, dass minderjährige Reisende, besonders, wenn sie sich in Begleitung ihrer Eltern befinden, nicht ohne Weiteres alleine befragt werden dürfen.

Genau hier liegt die Problematik: Wenn ein Elternteil beim Gespräch nach der Kontrolle anwesend ist, verliert der Löffeltrick seine Wirkung. Schlimmer noch, das Mädchen, das eigentlich Hilfe sucht und verzweifelt seine Ängste mitteilen will, könnte durch die Situation noch stärker eingeschüchtert werden. Dem Mädchen wird der Löffel abgenommen und sitzt mit den Eltern im nächsten Flieger. Es könnte auch genauso gut vorkommen, dass das Sicherheitspersonal am Flughafen den Trick nicht kennt oder aufgrund von Stress nicht darauf achtet.

Dem österreichischen Innenministerium habe ich u. a. folgende Fragen gestellt?

  • Ist es richtig, dass ein Esslöffel bei der Sicherheitskontrolle anschlägt?
  • Sind die Beamt*innen geschult, den „Löffeltrick“ zu erkennen?
  • Können Minderjährige ohne einen Elternteil mit den Beamt*innen reden?
  • Wird umgehend die Unterstützung des Jugendamts eingeholt?
  • Wie geht es weiter? Wird tatsächlich die Ausreise gegen den Willen der Eltern und ohne Gerichtsbeschluss verhindert?
  • Wenn nein, ist es dann nicht sogar besser, einen gefährlichen Gegenstand zu verstecken, damit das Kind festgenommen wird und dadurch ganz bestimmt nicht die Auslandsreise anzutreten? (Ich weiß schon, eine Straftat darf keinesfalls beworben werden, aber man kann die Situation sachlich darstellen.)
  • Kommt das Mädchen nach der Kontrolle in eine Not-Unterkunft?
  • Kennen Sie Fälle in Österreich oder haben Sie im Wege der polizeilichen Zusammenarbeit gesichert davon gehört, dass der Löffeltrick schon funktionierte?
  • Wollen Sie mir etwas anderes zu diesem Thema mitteilen?

Vom Außenministerium wollte ich zusätzlich wissen:

  • Hat die Republik Österreich schon ein zwangsverheiratetes Mädchen aus dem Ausland aufgrund ihres Hilfeersuchens gegen den Willen der Eltern und des Ehemannes nach Österreich zurückgeholt?

Zu den Antworten

Meine Anfragen an das österr. Innenministerium und das österr. Außenministerium blieben unbeantwortet.

Eine Antwort erhielt ich vom Verein Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen, der mein Misstrauen gegenüber den Löffeltrick bestätigte. Dort ist man von dieser Methode nicht überzeugt. Vielmehr wird angestrebt, dass betroffene Mädchen frühzeitig eine Mädchenberatungsstelle aufsuchen, damit sie präventiv um Hilfe ansuchen und nicht erst am Flughafen Unterstützung benötigen. Ein zentrales Problem ist, dass die in sozialen Medien verbreiteten „Zeichen“ uneinheitlich und von Land zu Land unterschiedlich sind. Zudem sind sie oft kurzlebig, was dazu führen kann, dass die Betroffenen in kritischen Situationen missverstanden werden. Es ist essenziell, das Bewusstsein zu schärfen, dass Mädchen mit ihren Anliegen nicht alleine sind und in Mädchenberatungsstellen professionelle, vertrauliche und kostenfreie Beratung erhalten können, die auf Wunsch auch anonym erfolgt.

Eine Wiener Beratungsstelle, die ich kontaktiert habe, reagierte erst nach wiederholter Nachfrage und offenbar auf externen Druck. Den Namen der bekannten Beratungsstelle werde ich nicht nennen, da die Leitung mir unmissverständlich klarmachte, dass meine Anfrage als Verschwendung ihrer Ressourcen betrachtet wurde. Immerhin wurde mir mitgeteilt, dass es keinen bekannten Fall gibt, in dem der besagte Trick tatsächlich angewendet wurde. Zudem sei der Erfolg des Tricks davon abhängig, dass das Flughafenpersonal entsprechend geschult ist, was im Voraus nicht garantiert werden kann. Daher wird ausdrücklich davon abgeraten, diese Information zum Löffeltrick weiterzuverbreiten.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien hat mir freundlicherweise eine äußerst nützliche Broschüre von etwa 70 Seiten zukommen lassen. Das Impressum vom „Kompass Handlungsorientierung für die Präventions- und Interventionsarbeit unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte“ – so der Titel – nennt das Bundeskanzleramt als Medieninhaber und Herausgeber. Doch wird der Text durch das „Nationale Kompetenzzentrum gegen Verschleppung und Familiengewalt – Verein PeriFeri“ präsentiert. Warum ich dies als bedeutend und erwähnenswert erachte, erfahrt ihr im nächsten Abschnitt.

Der Kompass richtet sich nicht an die Betroffenen, sondern an Fachpersonen, die im beruflichen Kontext mit bedrohten Personen in Kontakt kommen. Das Dokument bietet eine Fülle an nützlichen Informationen und Hintergrundwissen, das einem Laien oft verborgen bleibt. Es ist zum Beispiel ein durchaus kniffliges, jedoch rechtlich notwendiges Unterfangen, die Zwangsheirat von der arrangierten Ehe sauber abzugrenzen. Ein entscheidendes Merkmal liegt darin, dass bei der arrangierten Ehe die zukünftigen Eheleute das letzte Wort haben – sprich: ein Vetorecht gegen die Auswahl von Partnerin oder Partner besitzen.

Eine wichtige Mahnung im Kompass sollte nicht übersehen werden: Hat man den Verdacht, dass einem Mädchen die Zwangsheirat droht, sollte unter keinen Umständen das Gespräch mit der Familie der betroffenen oder bedrohten Person gesucht werden! Dieses sensible Thema gehört in die Hände einer spezialisierten Fachberatungsstelle.

Der Kompass überzeugt nicht nur mit solchen klaren Warnhinweisen, sondern auch durch seinen Überblick über den rechtlichen Spielraum der Beteiligten. Eine gelungene Broschüre, die kostenlos online verfügbar ist – für alle, die tiefer in das Thema eintauchen möchten, hier der Link: https://www.periferi.at/beitrag/kompass-verschleppung-und-zwangsheirat

Was die Broschüre jedoch nicht erwähnt: der „Löffeltrick“.

Die andere Meinung

Damit hätte ich meinen Blogbeitrag schlüssig beenden können. Meine anfängliche Vermutung, dass der Löffeltrick problematisch ist, hatte sich bestätigt. Die zentrale Botschaft, die ich in diesem Blogbeitrag vermitteln wollte, lautete: „Verbreitet den Löffeltrick nicht!“.

Doch dann nahm ich die Webseite des „Nationalen Kompetenzzentrums gegen Verschleppung und Familiengewalt“ genauer unter die Lupe. Hinter dieser Webseite steht der Verein „PeriFeri – Verein für Beratung, Bildung und Empowerment“, der – wie bereits erwähnt –  sich für die Broschüre Kompass verantwortlich zeichnet, die laut Impressum vom Bundeskanzleramt herausgegeben wird. Es steht also außer Frage, dass dieser Verein eine hohe fachliche Autorität auf dem Gebiet der Prävention von Verschleppung und Zwangsverheiratung besitzt. Umso überraschender war es für mich, auf der Webseite dieses Vereins (Stand: 27.11.2024) eine ganz andere Ansicht zu lesen (Hervorhebung durch Unterstreichen durch mich):

AUCH am Flughafen kümmert sich die Polizei um deine Sicherheit. Versuche Kontakt mit ihnen aufzunehmen und mache dich bemerkbar!

  • Am Check-in-Schalter kannst du mitteilen, dass du nicht mitfliegen möchtest und die Polizei verständigt werden soll.
  • Sperre dich im WC ein und rufe die Polizei an. Wenn du kein Handy hast, bitte eine Person für dich die Polizei anzurufen.
  • Es gibt Notruf-Säulen der Polizei an verschiedenen Standorten. Wenn du alleine bist und Unterstützung benötigst, drücke den Alarm an der Säule und bleibe dort, bis die Polizei eintrifft.
  • Wenn du bei der Passkontrolle am Flughafen oder an der Grenze bist, erkläre den Beamten oder der Beamtin, dass du nicht freiwillig ausreisen möchtest und dein Wunsch ist, in Österreich zu bleiben. Niemand hat das Recht, dich zur Ausreise aus dem Land zu zwingen.
  • Trage ein paar Münzen oder Metallgegenstände bei dir, um bei der Sicherheitskontrolle aufzufallen. Bitte dann die Sicherheitskräfte um Hilfe. Dies ist deine letzte Gelegenheit, noch Unterstützung in Österreich zu erhalten. Nutze sie!

Also doch: „Münzen oder Metallgegenstände bei dir, um bei der Sicherheitskontrolle aufzufallen“.

Die Uneinigkeit unter den Expert*innen könnte kaum größer sein. Während zwei Einrichtungen, die sich dem Schutz vor Verschleppung und Zwangsverheiratung widmen, mir vom Löffeltrick abrieten, findet sich auf der Webseite einer dritten Organisation eine klare Empfehlung dafür.

Unterschiedliche Expertenmeinungen sind für mich kein Drama, aber für ein betroffenes Mädchen könnte es eines werden.

Manche mögen nach dem bisher Gesagten zu folgender Quintessenz kommen: Mädchen sollten idealerweise frühzeitig eine Beratungsstelle aufsuchen, doch wenn das nicht möglich ist, könnte der Löffeltrick als ultimo ratio herhalten. Eine Sichtweise, die nachvollziehbar ist – aber ich bin anderer Meinung. Wenn der Löffel- oder Münzentrick nicht zuverlässig funktioniert, taugt er auch nicht als letzte Lösung. Schlimmer noch: Ein Mädchen, das etwa über TikTok von diesem Trick erfährt, könnte sich in trügerischer Sicherheit wiegen und den wichtigen Schritt, eine Beratungsstelle aufzusuchen – von denen es übrigens in jedem Bundesland mehrere gibt – hinauszögern. Dort erhielte sie deutlich wirkungsvollere Unterstützung und Maßnahmen. Und was, wenn die Eltern sich entscheiden, das Auto zu nehmen und kein Metalldetektor in Sicht ist? Dann erweist sich der Löffeltrick als vollkommen nutzlos – und das Mädchen bleibt ohne jegliche Hilfe.

Die anderen Ratschläge, die das Nationale Kompetenzzentrum gegen Verschleppung und Familiengewalt auf seiner Webseite für den Ernstfall am Flughafen gibt, finde ich weitaus nützlicher. Beispiele wie sich auf der Toilette einschließen und die Polizei rufen, eine Passantin um Hilfe bitten oder die Notrufsäule nutzen, erscheinen mir praktikabler als der Löffeltrick.

Zudem kann ich die Aussage auf der Webseite, „[n]iemand hat das Recht, dich zur Ausreise aus dem Land zu zwingen“, nicht uneingeschränkt unterschreiben. Denn gemäß § 161 ABGB sind minderjährige Kinder verpflichtet, den Anweisungen ihrer Eltern zu folgen, und nach § 162 ABGB steht es den Eltern zu, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Mit Zustimmung beider Elternteile können Kinder also durchaus rechtmäßig ins Ausland gebracht werden. Ein unmittelbares Eingreifen durch Polizeibeamte ist in solchen Fällen nicht ohne Weiteres möglich. Nur das Gericht kann bei einer Gefährdung des Kindeswohls entsprechende Maßnahmen wie ein Ausreiseverbot anordnen (§ 107 Abs. 3 österr. AußStrG). Außerdem ist der Kinder- und Jugendhilfeträger bei Gefahr im Verzug berechtigt, Maßnahmen zum Schutz von Kindern oder Jugendlichen zu ergreifen. Dazu zählt auch die Abnahme von Reisedokumenten, um eine geplante Verschleppung zu verhindern.

Was die konkrete Umsetzung solcher Vorgaben am Flughafen betrifft, scheint mir das Innenministerium die einzige Instanz zu sein, die Klarheit schaffen kann. Deshalb habe ich das Ministerium erneut kontaktiert – diesmal über die Plattform Frag den Staat. Mit der Öffentlichkeit im Rücken hoffe ich, dass dies die Motivation zur Antwort steigert. Die Anfrage ist öffentlich einsehbar, und ich lade alle Interessierten herzlich dazu ein, sie zu verfolgen. Ein Follow-Up zu den allfälligen Antworten des Innenministeriums wird es auf jeden Fall geben.

Fazit / Vorschlag

Solltest du auf ein Video zum Löffeltrick stoßen, empfehle ich, bis zur Antwort des Innenministeriums, folgenden Kommentar zu hinterlassen:

„Der Löffeltrick mag gut gemeint sein, stellt jedoch ein sehr riskantes Unterfangen dar, das die Lage eines Mädchens möglicherweise verschlimmern könnte. Aus verschiedenen Gründen bietet er keinen verlässlichen Schutz vor Verschleppung zur Zwangsverheiratung. Die rechtzeitige Inanspruchnahme professioneller Unterstützung und Beratung durch qualifizierte Beratungsstellen stellt einen sichereren und wirkungsvolleren Ansatz dar, um betroffene Personen zu schützen. In sämtlichen Bundesländern Österreichs sind mehrere Fachberatungsstellen etabliert, die diese spezifische Hilfestellung anbieten. Die entsprechenden Adressen sowie weitere Kontaktmöglichkeiten sind auf der Website https://netzwerk-frauenberatung.at/ zugänglich und können dort eruiert werden. Du kannst auch https://www.periferi.at/ (= Nationales Kompetenzzentrum gegen Verschleppung und Familiengewalt) kontaktieren. Beratungsstellen gibt es auch in Deutschland und in jedem anderen EU-Staat.“

Mit einem sachlichen Hinweis wie diesem hilfst du, eine breitere Aufklärung zu fördern und gefährdete Personen auf bessere Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen.

Was meines Erachtens aus rechtlicher Sicht nützlich ist zu wissen:

Vor der Verschleppung:

Jugendliche sind nicht zwingend bis zum Eintritt der Volljährigkeit von den Eltern abhängig. Sie dürfen zwischen 14 und 18 Jahren Anträge beim Pflegschaftsgericht auch selbst stellen. Diesfalls muss die Übertragung der Obsorge auch nicht abgewartet werden. Welches Kind weiß das schon?

Nach der Verschleppung und das Opfer ist wieder in Österreich (Anm.: Oft wird dann in Bezug auf den Ehegatten ein Antrag auf ein Aufenthaltsrecht unter dem Titel Familienzusammenführung gestellt):

Die betroffene Person ist Opfer einer Straftat geworden. Wer eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung oder durch Drohung mit dem Entzug der familiären Kontakte zur Eheschließung nötigt, ist gerichtlich strafbar. Die Strafandrohung liegt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Es muss auch nicht immer zur Gewaltanwendung oder Drohungen kommen. Auch, wer das Opfer bloß absichtlich täuschte oder seinen Irrtum über die Reise ausnutzte, um es in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit es besitzt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zur Eheschließung zu zwingen, macht sich gerichtlich strafbar (vgl. § 106a österr. StGB).

Um es ausdrücklich klarzustellen: Zwangsheirat ist auch strafbar, wenn die Tat im Ausland begangen wird. Voraussetzung ist, dass das Opfer oder der Täter bzw. die Täterin die österreichische Staatsbürgerschaft oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.

Wichtiger Hinweis: Eine Anzeige, die eingebracht wird, während sich das Opfer noch im Ausland befindet, kann aber kontraproduktiv sein und sollte daher gut abgewogen werden.

Eherechtliche Aspekte: Eine Zwangsehe kann aufgehoben werden! Nämlich dann, wenn ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist. Nach der Rechtsprechung ist „Drohung“ jede von einer bestimmten Person an eine andere bestimmte Person gerichtete Ankündigung irgendeines körperlichen, psychischen, vermögensrechtlichen oder gesellschaftlichen Übels im weitesten Sinne (vgl. § 39 österr. EheG). Es kommt aber nicht immer österreichisches Eherecht zur Anwendung. Bei Verdacht auf Zwangsheirat wird sich ein österreichisches Gericht in der Regel aber als zuständig erachten.

Der absurde Bezug zu Andreas Hofer

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Thema des Löffeltricks und dem Tiroler Freiheitskämpfer Andreas Hofer?

Für diejenigen, die diese Zeilen lesen und nicht in Österreich aufgewachsen sind, zunächst ein kurzer Überblick: Andreas Hofer (1767–1810) war eine reale historische Schlüsselfigur im Widerstand gegen die bayerisch-französische Besatzung Tirols während der Koalitionskriege. Er führte den Tiroler Volksaufstand gegen die Truppen Napoleons und die mit ihm verbündeten Bayern an, bevor er letztlich durch Verrat gefangen genommen und hingerichtet wurde.

Warum also diese Erwähnung? Der Grund ist kurios. Ich plante, mit Hilfe künstlicher Intelligenz ein Video zu diesem Thema zu erstellen. Die KI zeigte jedoch wenig Verständnis für meine eigentliche Botschaft. Stattdessen präsentierte sie in ihrem Video „unseren österreichischen Helden“ Andreas Hofer.

Abgesehen davon, dass ich der KI nicht mitgeteilt habe, dass ich in Österreich lebe, zeigt sich hier ein weiteres Mal, dass künstliche Intelligenz vieles sein mag, aber gewiss nicht intelligent. Die Idee, Andreas Hofer und seinen Kampf für „Gott, Vaterland und Kaiser“ mit einem modernen Schutzmechanismus gegen Zwangsverheiratungen in Verbindung zu bringen, ist schlichtweg absurd. Es ist eine lächerliche Assoziation, die offenbar nur den unreflektierten Algorithmen der KI entspringen kann.

Nachfolgend habe ich das Video eingebettet, jedoch bitte ich euch, es nicht als „Aufklärungsvideo“ zu verbreiten.

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Zu meinem humanistischen Blog/Vlog für weitere Beiträge, Buchrezensionen und Rätsel

Zu meinem Trostbuch für Transzendenzskeptiker bei Ängsten und Trauer: „Atheistisch glücklich sterben“

3 Antworten zu „Mit dem „Löffeltrick“ gegen Zwangsverheiratung – funktioniert das? Wie kann wirklich geholfen werden? Und was könnte der Löffeltrick mit dem Tiroler Freiheitskämpfer Andreas Hofer zu tun haben?”.

  1. Avatar von paoloferraraffffdbb830
    paoloferraraffffdbb830

    Zudem wäre A. Hofer korrekter, unser „Tiroler“ Held 🙂

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    1. Avatar von clemenslintschinger

      Wo du recht hast du recht

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  2. Avatar von Eva Lehenbauer
    Eva Lehenbauer

    Danke Clemens für deine wertvolle Aufklärungsarbeit 🤗

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