Rätsel #12 I Über den Zweck des Strafens

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Zeit für ein neues Rätsel: Stell dir folgende Szenerie vor. Eine Oase in der Wüste wird von einem Nomadenstamm verlassen. Die Menschen entscheiden, ihr nomadisches Leben endgültig aufzugeben. Die Gemeinschaft soll aufgelöst werden, und die Mitglieder werden sich in alle Himmelsrichtungen zerstreuen, um sich niemals wieder zu begegnen. Doch in einem Erdloch wartet ein alter, gebrechlicher Mörder, der aufgrund seiner absichtlich begangenen, grausamen Verbrechen zum Tode verurteilt wurde. Die Todesstrafe entspricht dem Gesetz dieses Stammes. Was wäre der richtige Schritt? Sollte die Strafe noch vollzogen werden, bevor alle auseinandergehen? Oder sollte man ihn einfach freilassen?

Wissensfragen:

  1. Das theoretische Szenario basiert auf eine Abwandlung eines bekannten Gedankenexperiments eines berühmten Philosophen, der den „Aufklärern“ zugeordnet wird. Wie lautet sein Name?
  2. Dieser Aufklärungsphilosoph hat in seinem Gedankenexperiment eine klare Haltung eingenommen. Befürwortet er die Hinrichtung des Mörders oder lehnt er sie ab?
  3. Eine mögliche Meinung, die vertreten werden könnte, lautet: Wer einen Menschen nur aufgrund des begangenen Verbrechens bestraft, handelt unvernünftig und rachsüchtig wie ein Tier, da die Vergangenheit nicht verändert werden kann. Welcher ebenfalls sehr bekannte Philosoph vertrat diese Ansicht?

Diskussionsfragen (Es gibt keine „richtigen“ oder „falschen“ Antworten. Ich bin an deiner Meinung und deinen Argumenten interessiert):

Vorabhinweis: In diesem Gedankenexperiment geht es nicht um eine Diskussion über die Zulässigkeit der Todesstrafe. Wenn du die folgenden Fragen einfach mit der Antwort beantworten möchtest, dass die Todesstrafe niemals verhängt werden darf, verfehlst du die eigentlichen, rechtsphilosophischen Fragestellungen.

  1. Wie würdest du dich in diesem Gedankenexperiment entscheiden und warum? Sollten immer die Regeln gelten, die von einer Gemeinschaft demokratisch festgelegt wurden? Müssen Gesetze nicht für alle gleich gelten? Keine Strafe würde Privilegien einzelner Täter schaffen, oder nicht? Glaubst du, dass vorsätzliche Kapitalverbrechen auch deshalb immer Konsequenzen haben müssen, um zu verhindern, dass Rechtsnormen ihren Sinn verlieren, das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet und letztlich die Freiheit aller gefährdet wird? Bekräftigt deiner Meinung nach die Strafe den Wert der verletzten Rechtsgüter? Wäre es respektlos gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen, wenn der Täter nicht wie es das Gesetz bestimmt bestraft wird? Existiert Gerechtigkeit und hat sie einen intrinsischen Wert und ist sie nicht auf externe Zwecke wie Prävention reduzierbar? Wäre es daher nicht ungerecht, die schweren Verbrechen nicht zu ahnden? Jedes Verbrechen stört für dich nicht nur die rechtliche, sondern auch die moralische Ordnung? Die Strafe könnte diese Ordnung wieder herstellen? Die Strafe nimmt den Täter als vernunftbegabtes Wesen ernst. Hat der Täter nicht sogar das Recht, wegen seiner Taten bestraft zu werden, um Verantwortung zu übernehmen, und respektiert man dadurch seine Menschenwürde? Oder denkst du eher pragmatisch? Wozu bestrafen, wenn es niemandem mehr nutzt? Könnte man auch sagen, dass Gerechtigkeit ein erfundener Begriff ist, der zum Schutz wandelbarer Werte dient, und dass die Bestrafung nur ein primitives Bedürfnis nach Rache befriedigt? Die Strafe würde die Opfer nicht wieder lebendig machen und wäre sie daher nicht sinnlos, besonders da der alte, gebrechliche Mann an keinem anderen Ort noch Verbrechen begehen könnte? Die Strafe hätte keinen Nutzen für eine Gesellschaft, sollte man nicht einfach Gnade vor Recht walten lassen?
  2. Stichwort „Kuscheljustiz“: Strafrichter konzentrieren sich auf die Täterperspektive (Spezial- und Generalprävention). Sehr viele Menschen haben kein Verständnis mehr für die geringen Strafhöhen. Sie verlieren das Vertrauen in die Justiz, vermissen Gerechtigkeit. Sie sind empört, manche verzweifelt, dass die Täter nicht die Strafe erhalten, die diese ihrer Meinung nach „verdienen“. Strafrichter antworten: „Ich folge dem Ruf der Strafe nicht.“ Mit anderen Worten: Diese Menschen sind für die Strafrichter ein rachsüchtiger Pöbel. Wie siehst du das? Soll das Strafrecht strenger werden, damit diese Menschen wieder Vertrauen in den Rechtsstaat bekommen, auch wenn dies aus Präventionssicht nichts nützt, sondern sogar schadet?
  3. Sollten alte Nazi-Verbrechen gegen die Menschlichkeit weiterhin verfolgt werden oder sollte für diese Täter ebenfalls die Wohltat der Verjährung gelten?
  4. Neuer Sachverhalt: Stell dir ein Elternpaar mit zwei Kindern vor. Ein Kind hat im Wutanfall das Zimmer seiner Schwester verwüstet. Ein Elternteil ist der Meinung, das Kind müsse sein Taschengeld für den entstandenen Schaden verwenden. Der andere Elternteil hält dies für unnötig, da die Familie ohnehin in einigen Monaten umzieht und daher kein wirklich dauerhafter Schaden entstanden sei. Wie würdest du in dieser Situation entscheiden?

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Freiwillige Mitmachbedingungen:

  • Kein Google oder Wikipedia und keine Bildrückverfolgung
  • Kein Lesen der Antworten in den Kommentaren
  • Kein Ausweichen vor der Frage durch Sachverhaltsauslassungen- oder -ergänzungen.

Eure Antworten:

Eure Antworten schreibt auf der jeweiligen Veröffentlichungsplattform oder sehr gerne als Kommentar auf der Webseite meines humanistischen Blogs.

Auflösung:

Die Auflösung der Wissensfragen erfolgt am 15.01.2025 als up-date auf meiner humanistischen Blog-Webseite. Zum up-date (Auflösung) dann bitte bis ganz zum Ende des Beitrags runterscrollen. Danke.

Preis für die richtigen Antworten:

Zufriedenheit über das bereits erworbene Wissen

Trostpreis für falsche Antworten:

Freude, neues Wissen erfahren zu haben

***

Up-date vom 15.01.2025: Hier die Auflösung der Wissensfragen:

1. Der Name des gesuchten Philosophen lautet: Immanuel Kant (1724–1804). Er war ein deutscher Philosoph der Aufklärung und gehört zu den bedeutendstenDenkern der Neuzeit.

2. In seinem berühmten Gedankenexperiment, das sich – anders als mein Rätsel – nicht in einer Wüstenoase, sondern auf einer abgelegenen Insel abspielt, fordert der Aufklärer und Humanist Immanuel Kant die Hinrichtung des Mörders:

„Hat er aber gemordet, so muss er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit. Es ist keine Gleichartigkeit zwischen einem noch so kummervollen Leben und dem Tode, also auch keine Gleichheit des Verbrechens und der Wiedervergeltung, als durch den am Täter gerichtlich vollzogenen, doch von aller Misshandlung, welche die Menschheit in der leidenden Person zum Scheusal machen könnte, befreienden Tod. – Selbst, wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Glieder Einstimmung auflöste (z.B. das eine Insel bewohnende Volk beschlösse auseinander zu gehen und sich in alle Welt zu zerstreuen), müsste der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat: weil es als Teilnehmer an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann.“

Quelle: Kant, Die Metaphysik der Sitten, Erster Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, hier zitiert nach der Akademie-Ausgabe.

3. Die dritte Wissensfrage wurde durch den Dialog „Protagoras“ von Platon (428/427–348/347 v. Chr.) inspiriert, in dem die betreffende Aussage jedoch nicht von Sokrates, sondern von Protagoras geäußert wird.

Im Laufe der Jahrhunderte haben viele Philosophen und Rechtsgelehrte diese Position vertreten. Ein oft zitiertes lateinisches Sprichwort, das auf Seneca zurückgeht, fasst diese Auffassung in der Rechtsphilosophie prägnant zusammen:

Nemo prudens punit quia peccatum est, sed ne peccetur

(„Kein kluger Mensch straft, weil ein Fehler gemacht worden ist, sondern damit kein Fehler gemacht wird.“) 

Dieser Spruch steht in der Tradition einer rationalen, erzieherischen Auffassung von Bestrafung und wird oft in Diskussionen über die Funktion und das Ziel von Strafe herangezogen.

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Weitere Rätsel:

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Zu meinem Trostbuch für Transzendenzskeptiker bei Ängsten und Trauer: „Atheistisch glücklich sterben“

Zu meinem humanistischen Blog/Vlog für weitere Beiträge, Buchrezensionen und Rätsel

9 Antworten zu „Rätsel #12 I Über den Zweck des Strafens”.

  1. Avatar von paoloferraraffffdbb830
    paoloferraraffffdbb830

    Zum Rätsel #12… Einleitung: „unvernünftig und rachsüchtig“ dürfte nicht dem Wesen der Tiere entsprechen, eher jenem der Menschen.

    Auflösung: Für mein empfinden gab es für den alten Mann eine Rechtssprechung aber nicht unbedingt Gerechtigkeit. Die kann man nicht wirklich einfordern.

    Der Rechtsspruch (notwendig um das Zusammenleben der Gesellschaft zu regeln) dürfte mit der Auflösung eben jener Gesellschaft, seine Grundlage und Berechtigung verlieren. Damit Freilassung in den rechtsfreien Raum 🙂

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    1. Avatar von Clemens

      Danke Dir sehr fürs Mitmachen!!! Du scheinst allein auf die Prävention abzustellen. So im Wesentliche auch die aktuelle Gesetzeslage bei uns. Aber, was ist mit den angeführten Argumenten, die für eine Strafe auch in der Situation des Gedankenexperiments sprechen? Und der 2. Sachverhalt: Bist du für das Heranziehen des Taschengelds oder nicht?

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      1. Avatar von paoloferraraffffdbb830
        paoloferraraffffdbb830

        Die Gesetze müssen für alle gelten, ja. Speziell auch für Kapitalverbrechen. Da scheint es größere Mängel in der Überwachung und Strafvervolgung zu geben (Bsp. die letzten großen Pleiten). Wenn Kuscheljustiz bemängelt wird, dann verbinde ich die damit.

        In diesem Fall war der Verbrecher ja verurteilt, also hätte das Recht gesiegt. Warum es einen Aufschub in der Vollstreckung gegeben hat wird nicht erklärt. Ich geh davon aus, dass dieser begründet war. Ist es vielleicht sogar Teil der Strafe, den Verbrecher im Erdloch, in Erwartung seiner Hinrichtung, zu quälen? Jedenfalls wird der Täter gerade bestraft und das Recht hält die Ordnung der Gesellschaft aufrecht. Die Auflösung eben dieser Nomadengruppe löst auch alle Normen in Luft auf, er sollte demnach befreit werden.

        Gerechtigkeit ist jedoch im Gegensatz zum greifbaren Regelwerk des Rechts, ein abstrakter Begriff, hat auch Einiges mit ‚Rache‘ gemein. Wer im Alten Testament hängen geblieben ist, wird die verlangen. Mich erinnert das eher an den Rückzug der Soldaten nach dem verlorenen Krieg, die noch den größtmöglichen Schaden anrichten.

        Punkt 3, könnte als Fortsetzung der Nomadengeschichte aufgefasst werden. Die Verbrecher sind in den Wirren der Auflösung frei (geblieben). Kurzfristig gilt kein Recht. Die neu entstandene Gesellschaft wird jedoch eine neue Ordnung herstellen. Hier hat die Strafe wieder ihren Nutzen (zumindest wird sie in unserer Gesellschaft so eingesetzt; vielleicht gibt es irgendwo auf der Welt auch andere Methoden). Vergangene Verbrechen sind dort (erneut) aufzurollen, zum Schutz der eben in Entstehung befindlichen Ordnung. Sowohl der Nomade als auch die Verbrechen der Nazis sind da zu verfolgen.

        Beim Kind hätte es früher auch ‚gesunde Watschen‘ gegeben… Geldentzug kann wirken, ist aber bei Kindern oft bedeutungslos. Es soll ja selbst nach dieser (schlimmen) Tat, auch ein positives Gefühl bleiben, beim nächsten Wutausbruch eine Lösung in der Hand zu haben. Aber Erziehungsmethoden zu diskutieren trau ich mir jetzt nicht zu. Ich hätte beide unter Beobachtung gehalten, um zu erkennen was da zwischen den beiden (und den Eltern) nicht stimmt.

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      2. Avatar von paoloferraraffffdbb830
        paoloferraraffffdbb830

        Die Gesetze müssen für alle gelten, ja. Speziell auch für Kapitalverbrechen. Da scheint es größere Mängel in der Überwachung und Strafvervolgung zu geben (Bsp. die letzten großen Pleiten). Wenn Kuscheljustiz bemängelt wird, dann verbinde ich die damit.

        In diesem Fall war der Verbrecher ja verurteilt, also hätte das Recht gesiegt. Warum es einen Aufschub in der Vollstreckung gegeben hat wird nicht erklärt. Ich geh davon aus, dass dieser begründet war. Ist es vielleicht sogar Teil der Strafe, den Verbrecher im Erdloch, in Erwartung seiner Hinrichtung, zu quälen? Jedenfalls wird der Täter gerade bestraft und das Recht hält die Ordnung der Gesellschaft aufrecht. Die Auflösung eben dieser Nomadengruppe löst auch alle Normen in Luft auf, er sollte demnach befreit werden.

        Gerechtigkeit ist jedoch im Gegensatz zum greifbaren Regelwerk des Rechts, ein abstrakter Begriff, hat auch Einiges mit ‚Rache‘ gemein. Wer im Alten Testament hängen geblieben ist, wird die verlangen. Mich erinnert das eher an den Rückzug der Soldaten nach dem verlorenen Krieg, die noch den größtmöglichen Schaden anrichten.

        Punkt 3, könnte als Fortsetzung der Nomadengeschichte aufgefasst werden. Die Verbrecher sind in den Wirren der Auflösung frei (geblieben). Kurzfristig gilt kein Recht. Die neu entstandene Gesellschaft wird jedoch eine neue Ordnung herstellen. Hier hat die Strafe wieder ihren Nutzen (zumindest wird sie in unserer Gesellschaft so eingesetzt; vielleicht gibt es irgendwo auf der Welt auch andere Methoden). Vergangene Verbrechen sind dort (erneut) aufzurollen, zum Schutz der eben in Entstehung befindlichen Ordnung. Sowohl der Nomade als auch die Verbrechen der Nazis sind da zu verfolgen.

        Beim Kind hätte es früher auch ‚gesunde Watschen‘ gegeben… Geldentzug kann wirken, ist aber bei Kindern oft bedeutungslos. Es soll ja selbst nach dieser (schlimmen) Tat, auch ein positives Gefühl bleiben, beim nächsten Wutausbruch eine Lösung in der Hand zu haben. Aber Erziehungsmethoden zu diskutieren trau ich mir jetzt nicht zu. Ich hätte beide unter Beobachtung gehalten, um zu erkennen was da zwischen den beiden (und den Eltern) nicht stimmt.

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  2. Avatar von brigitteatzara
    brigitteatzara

    Im vorliegenden Beispiel (1) sollte der Mörder freigelassen werden, und man sollte ihn mit Wohlgesonnenen, Unvoreingenommenen und Furchtlosen mitziehen lassen. Aufgrund der Gebrechlichkeit des Täters sind weitere grobe Straftaten ohnehin sehr unwahrscheinlich. Der Straftäter könnte im Zuge der Begegnung mit diesen Menschen über seine Tat reflektieren, Reue zeigen und anhand der Aufgeschlossenheit der Anderen trotz seines hohen Alters für sich selbst noch Einsichten und Erkenntnisse gewinnen.
    Eine gewisse Art von Strafe hat der Mörder ja schon erlitten, indem er zumindest einige Zeit lang nicht wissen konnte, wie die Nomaden mit ihm verfahren würden, und er im Falle des Zurückgelassen-Werdens in der Wüste vor Augen gehabt hätte, womöglich einen qualvollen, langsamen und einsamen Sterbeprozess zu erleben. Es wäre also menschunwürdig, ihn in der Wüste langsam sterben zu lassen (Stichwort: Gnade vor Recht).
    Demokratisch festgelegte Regeln können und sollen, wenn es die Situation erfordert, auch übergangen oder verändert werden. Ein derartiges Biegen der Normen muss dann natürlich für alle Menschen in gleichen Situationen in gleichem Maß angewandt werden, und es darf niemand privilegiert bzw. benachteiligt werden.
    Umgelegt auf die heutige Zeit (das Gedankenexperiment stammt ja aus einer recht lang zurückliegenden Zeit) und die hiesigen Gegebenheiten kann man sich beispielsweise ein Gefängnis vorstellen, dessen Insassen wegen Renovierung in eine andere Anstalt transferiert werden, der alte, gebrechliche Mörder einfach im gefährlichen Umbauchaos zurückgelassen wird, weil es sich danach „nicht mehr auszahlen“ wird, ihn komfortabler unterzubringen.
    Beispiel (2): Auf jeden Fall sollte das Kind sein Taschengeld für den entstandenen Schaden verwenden müssen.
    Beispiel (3): Nazi-Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollen weiterhin verfolgt werden.
    Zusammenfassend:
    1. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird durch Ausnahmefälle nicht verlorengehen, sondern vielmehr die Intelligenz des Rechtsstaates beweisen.
    2. Dem Gerechtigkeitssinn nach Sühne und Rache in Form von harten Freiheitsstrafen soll jedoch entsprochen werden, da er ein intrinsisches Bedürfnis ist, obwohl eine Strafe die Opfer nicht wieder lebendig machen würde.
    3. Im vorliegenden Beispiel macht der Gedanke einer Prävention keinen Sinn mehr.
    4. Die Strenge/Höhe der Strafe ist für eine/n potenzielle/n Täter/in erwiesenermaßen keine Abschreckung. Eine Strafe kann die innere Ordnung der Angehörigen zwar wieder herstellen, dem Staat und der Gesellschaft keine sicherere Zukunft verschaffen.

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    1. Avatar von clemenslintschinger

      Liebe Brigitte, wieder ein sehr wohldurchdachtes, sehr menschenfreundliches Statement von dir. Danke dir sehr für deine Überlegungen. Du folgst damit einer Reihe von Philosophen, die ich noch in der Auflösung erwähnen werde.
      Kleine Anmerkung aus der Praxis: In meiner langjährigen beruflichen Erfahrung mit Straftätern habe ich überaus selten erlebt, dass diese die Tat an sich bereut haben. Sie haben ihre Fehler bereut, weil sie erwischt wurden, aber nicht die Straftat. Das gilt natürlich nicht für alle Straftäter und ich spreche nur von meiner persönlichen Erfahrung und verallgemeinere nicht.

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  3. Avatar von andreas74f2276dc2
    andreas74f2276dc2
    1. Immanuel Kant in der Metaphysik der Sitten.
    2. Er vertritt die Hinrichtung.
    3. Friedrich Nietzsche
    1. Eine Watschen ist niemals gesund, das verharmlost und normalisiert die Gewalt.
    2. Und nicht nur sprachlich fragwürdig, sondern auch moralisch bedenklich, da er Gewalt in Beziehungen oder Erziehung indirekt legitimieren könnte.

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    1. Avatar von clemenslintschinger

      Vielen Dank fürs mitmachen. Freu mich über jede Antwort.Meine Auflösung kommt verspätet morgen. Du wirst dich tw bestätigt fühlen. Wenn dir das Rätsel Spaß gemacht, schau dir doch auch meine anderen Rätsel an.

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  4. Avatar von Norbert
    Norbert

    Strafe ist notwendig. Jeder der Kinder hat bestraft sie auch und nicht deshalb weil er sie hasst oder sich an ihnen rächen will. Es mag vielleicht ein paar Ausnahmen geben, aber die meisten wollen, dass sie durch die Strafe etwas lernen.
    Vertrauen in den Rechtsstaat ist notwendig. Ansonsten öffnen wir der Selbstjustiz Tür und Tor
    Ja.
    Ich würde vorschlagen, dass das Kind die Hälfte zahlt. Somit haben wir einen Kompromiss.

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