Zeit für ein neues Rätsel: Stell dir folgende Szenerie vor. Eine Oase in der Wüste wird von einem Nomadenstamm verlassen. Die Menschen entscheiden, ihr nomadisches Leben endgültig aufzugeben. Die Gemeinschaft soll aufgelöst werden, und die Mitglieder werden sich in alle Himmelsrichtungen zerstreuen, um sich niemals wieder zu begegnen. Doch in einem Erdloch wartet ein alter, gebrechlicher Mörder, der aufgrund seiner absichtlich begangenen, grausamen Verbrechen zum Tode verurteilt wurde. Die Todesstrafe entspricht dem Gesetz dieses Stammes. Was wäre der richtige Schritt? Sollte die Strafe noch vollzogen werden, bevor alle auseinandergehen? Oder sollte man ihn einfach freilassen?
Wissensfragen:
- Das theoretische Szenario basiert auf eine Abwandlung eines bekannten Gedankenexperiments eines berühmten Philosophen, der den „Aufklärern“ zugeordnet wird. Wie lautet sein Name?
- Dieser Aufklärungsphilosoph hat in seinem Gedankenexperiment eine klare Haltung eingenommen. Befürwortet er die Hinrichtung des Mörders oder lehnt er sie ab?
- Eine mögliche Meinung, die vertreten werden könnte, lautet: Wer einen Menschen nur aufgrund des begangenen Verbrechens bestraft, handelt unvernünftig und rachsüchtig wie ein Tier, da die Vergangenheit nicht verändert werden kann. Welcher ebenfalls sehr bekannte Philosoph vertrat diese Ansicht?
Diskussionsfragen (Es gibt keine „richtigen“ oder „falschen“ Antworten. Ich bin an deiner Meinung und deinen Argumenten interessiert):
Vorabhinweis: In diesem Gedankenexperiment geht es nicht um eine Diskussion über die Zulässigkeit der Todesstrafe. Wenn du die folgenden Fragen einfach mit der Antwort beantworten möchtest, dass die Todesstrafe niemals verhängt werden darf, verfehlst du die eigentlichen, rechtsphilosophischen Fragestellungen.
- Wie würdest du dich in diesem Gedankenexperiment entscheiden und warum? Sollten immer die Regeln gelten, die von einer Gemeinschaft demokratisch festgelegt wurden? Müssen Gesetze nicht für alle gleich gelten? Keine Strafe würde Privilegien einzelner Täter schaffen, oder nicht? Glaubst du, dass vorsätzliche Kapitalverbrechen auch deshalb immer Konsequenzen haben müssen, um zu verhindern, dass Rechtsnormen ihren Sinn verlieren, das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet und letztlich die Freiheit aller gefährdet wird? Bekräftigt deiner Meinung nach die Strafe den Wert der verletzten Rechtsgüter? Wäre es respektlos gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen, wenn der Täter nicht wie es das Gesetz bestimmt bestraft wird? Existiert Gerechtigkeit und hat sie einen intrinsischen Wert und ist sie nicht auf externe Zwecke wie Prävention reduzierbar? Wäre es daher nicht ungerecht, die schweren Verbrechen nicht zu ahnden? Jedes Verbrechen stört für dich nicht nur die rechtliche, sondern auch die moralische Ordnung? Die Strafe könnte diese Ordnung wieder herstellen? Die Strafe nimmt den Täter als vernunftbegabtes Wesen ernst. Hat der Täter nicht sogar das Recht, wegen seiner Taten bestraft zu werden, um Verantwortung zu übernehmen, und respektiert man dadurch seine Menschenwürde? Oder denkst du eher pragmatisch? Wozu bestrafen, wenn es niemandem mehr nutzt? Könnte man auch sagen, dass Gerechtigkeit ein erfundener Begriff ist, der zum Schutz wandelbarer Werte dient, und dass die Bestrafung nur ein primitives Bedürfnis nach Rache befriedigt? Die Strafe würde die Opfer nicht wieder lebendig machen und wäre sie daher nicht sinnlos, besonders da der alte, gebrechliche Mann an keinem anderen Ort noch Verbrechen begehen könnte? Die Strafe hätte keinen Nutzen für eine Gesellschaft, sollte man nicht einfach Gnade vor Recht walten lassen?
- Stichwort „Kuscheljustiz“: Strafrichter konzentrieren sich auf die Täterperspektive (Spezial- und Generalprävention). Sehr viele Menschen haben kein Verständnis mehr für die geringen Strafhöhen. Sie verlieren das Vertrauen in die Justiz, vermissen Gerechtigkeit. Sie sind empört, manche verzweifelt, dass die Täter nicht die Strafe erhalten, die diese ihrer Meinung nach „verdienen“. Strafrichter antworten: „Ich folge dem Ruf der Strafe nicht.“ Mit anderen Worten: Diese Menschen sind für die Strafrichter ein rachsüchtiger Pöbel. Wie siehst du das? Soll das Strafrecht strenger werden, damit diese Menschen wieder Vertrauen in den Rechtsstaat bekommen, auch wenn dies aus Präventionssicht nichts nützt, sondern sogar schadet?
- Sollten alte Nazi-Verbrechen gegen die Menschlichkeit weiterhin verfolgt werden oder sollte für diese Täter ebenfalls die Wohltat der Verjährung gelten?
- Neuer Sachverhalt: Stell dir ein Elternpaar mit zwei Kindern vor. Ein Kind hat im Wutanfall das Zimmer seiner Schwester verwüstet. Ein Elternteil ist der Meinung, das Kind müsse sein Taschengeld für den entstandenen Schaden verwenden. Der andere Elternteil hält dies für unnötig, da die Familie ohnehin in einigen Monaten umzieht und daher kein wirklich dauerhafter Schaden entstanden sei. Wie würdest du in dieser Situation entscheiden?
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Freiwillige Mitmachbedingungen:
- Kein Google oder Wikipedia und keine Bildrückverfolgung
- Kein Lesen der Antworten in den Kommentaren
- Kein Ausweichen vor der Frage durch Sachverhaltsauslassungen- oder -ergänzungen.
Eure Antworten:
Eure Antworten schreibt auf der jeweiligen Veröffentlichungsplattform oder sehr gerne als Kommentar auf der Webseite meines humanistischen Blogs.
Auflösung:
Die Auflösung der Wissensfragen erfolgt am 15.01.2025 als up-date auf meiner humanistischen Blog-Webseite. Zum up-date (Auflösung) dann bitte bis ganz zum Ende des Beitrags runterscrollen. Danke.
Preis für die richtigen Antworten:
Zufriedenheit über das bereits erworbene Wissen
Trostpreis für falsche Antworten:
Freude, neues Wissen erfahren zu haben
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Up-date vom 15.01.2025: Hier die Auflösung der Wissensfragen:
1. Der Name des gesuchten Philosophen lautet: Immanuel Kant (1724–1804). Er war ein deutscher Philosoph der Aufklärung und gehört zu den bedeutendstenDenkern der Neuzeit.
2. In seinem berühmten Gedankenexperiment, das sich – anders als mein Rätsel – nicht in einer Wüstenoase, sondern auf einer abgelegenen Insel abspielt, fordert der Aufklärer und Humanist Immanuel Kant die Hinrichtung des Mörders:
„Hat er aber gemordet, so muss er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit. Es ist keine Gleichartigkeit zwischen einem noch so kummervollen Leben und dem Tode, also auch keine Gleichheit des Verbrechens und der Wiedervergeltung, als durch den am Täter gerichtlich vollzogenen, doch von aller Misshandlung, welche die Menschheit in der leidenden Person zum Scheusal machen könnte, befreienden Tod. – Selbst, wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Glieder Einstimmung auflöste (z.B. das eine Insel bewohnende Volk beschlösse auseinander zu gehen und sich in alle Welt zu zerstreuen), müsste der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat: weil es als Teilnehmer an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann.“
Quelle: Kant, Die Metaphysik der Sitten, Erster Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, hier zitiert nach der Akademie-Ausgabe.
3. Die dritte Wissensfrage wurde durch den Dialog „Protagoras“ von Platon (428/427–348/347 v. Chr.) inspiriert, in dem die betreffende Aussage jedoch nicht von Sokrates, sondern von Protagoras geäußert wird.
Im Laufe der Jahrhunderte haben viele Philosophen und Rechtsgelehrte diese Position vertreten. Ein oft zitiertes lateinisches Sprichwort, das auf Seneca zurückgeht, fasst diese Auffassung in der Rechtsphilosophie prägnant zusammen:
„Nemo prudens punit quia peccatum est, sed ne peccetur“
(„Kein kluger Mensch straft, weil ein Fehler gemacht worden ist, sondern damit kein Fehler gemacht wird.“)
Dieser Spruch steht in der Tradition einer rationalen, erzieherischen Auffassung von Bestrafung und wird oft in Diskussionen über die Funktion und das Ziel von Strafe herangezogen.
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