Im Fokus steht dabei das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz vor Diskriminierung wegen der Weltanschauung einerseits und der Vertragsfreiheit andererseits. Darf jemand außerhalb der Arbeitswelt aufgrund seiner Weltanschauung benachteiligt werden, wenn es sich um private Vertragsverhältnisse handelt?
Beispiele:
- Ein privates Altenheim lehnt die Aufnahme einer Person ab, weil sie keiner Religionsgemeinschaft angehört.
- Ein Hausvermieter, der sehr gläubig ist, will einem unehelichen Paar keine Wohnung in seinem Haus vermieten.
- Eine Versicherung will einem Atheisten wegen seiner angeblich amoralischen und unkontrollierten Lebensweise eine höhere Prämie verrechnen.
Frage 1: Sind diese Sachverhalte verboten oder nicht?
Frage 2: Sollen diese Sachverhalte verboten sein oder nicht?
In der neuen Vortragsreihe „Urania im Dialog“ stehen das Nachfragen, die Diskussion und der Meinungsaustausch im Vordergrund. Nach einem Einstiegsreferat gibt es ausreichend Zeit für Austausch und Diskussion.
Datum: 04.04.2025, 18:00 – 19:30 Uhr
Ort: VHS Wiener Urania, Uraniastraße 1, 1010 Wien
Kosten: € 7,00
Vortragender: Clemens Lintschinger (www.clemens-lintschinger.eu)
Veranstalter: VHS Urania
Achtung: Bei Interesse bitte unbedingt rasch bei der VHS anmelden, weil sonst Vortrag entfallen könnte. Die Anmeldung kann telefonisch +43 1 891 74 101 000 oder unter diesem Link erfolgen: https://www.vhs.at/de/k/287715232
***
Zum humanistischen Blog für Kommentare, Analysen, News, Buchrezensionen und Rätsel.
Zum Trostbuch für Transzendenzskeptiker bei Ängsten und Trauer: „Atheistisch glücklich sterben“

Hinterlasse einen Kommentar