Der Verein „Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich“ (ZVR.: 036009573) gab mit Pressemitteilung bekannt, dass eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreffend die Bestellung der Mitglieder des ORF-Publikumsrats beim Bundesverwaltungsgericht (GZ W603 2318778-1/3Z) anhängig ist. Gegenstand des Verfahrens ist die Bevorzugung der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche im ORF-Publikumsrat.
Nach Ansicht des Zentralrats verletzt die derzeitige Rechtslage die verfassungsrechtlich gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates, den Gleichheitssatz und das Diskriminierungsverbot, weil nur zwei Kirchen gesetzlich garantierte Sitze im ORF-Publikumsrat besitzen. Konfessionsfreie Menschen bilden jedoch mit rund 3,03 Millionen Personen (32,9%) bereits die zweitgrößte Weltanschauungsgruppe in Österreich, bleiben aber – ebenso wie andere Weltanschauungsgruppen – ohne gesicherte institutionelle Vertretung.
Diese Privilegierung kirchlicher Akteure hat auch programmatische Auswirkungen: Während es zahlreiche regelmäßige Sendeformate und Schwerpunkte zu katholischen und evangelischen Themen gibt, existiert kein einziges ORF-Format für Konfessionsfreie. Weltanschaulich neutrale oder säkulare Perspektiven sowie die Lebensrealität konfessionsfreier Menschen werden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kaum abgebildet.
Mit der Beschwerde wird angeregt, dass das BVwG den Verfassungsgerichtshof mit der Prüfung der relevanten Bestimmungen des ORF-G betraut. Ziel ist, das Zwei-Kirchen-Vorrecht zu beenden: Entweder entfallen die Fixsitze für katholische und evangelische Kirche insgesamt, oder alle relevanten Weltanschauungsgruppen – insbesondere auch die zweitgrößte Gruppe der Konfessionsfreien – werden angemessen im ORF-Publikumsrat vertreten.
Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht bekannt für einen gesteigerten Arbeitswillen. Die Gefahr, dass das Gericht es sich einfach macht, ist groß. Ob es Interesse hat, ein zweifellos verfassungswidriges Gesetz zu beheben, oder – wie auch alle Abgeordneten des österreichischen Parlaments – eine Normenkontrolle in Religionsangelegenheiten nicht anstrebt, wird sich in Kürze entscheiden.
Fragen zum Inhalt des Schriftsatzes und des Beschwerdeverfahrens?
Quelle: Beschwerdeschriftsatz
Alle Fragen zum Inhalt umfänglichen Schriftsatz können an mich als Beschwerdeverfasser via Email gerichtet werden:
lintschingerclemens@gmail.com
Du bist im Vorstand eines Vereins, der sich für Anliegen von Konfessionsfreie und für einen Laizismus in Österreich interessiert und willst vielleicht als Verein beim Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich bei weiteren Aktionen mitmachen? Du hast aber noch Fragen zum Verein und zu den Zielen der Konfessionsfreien?
Der Verein Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich wurde 2009 gegründet und vertritt Vereine, die Anliegen konfessionsfreier Menschen fördern. Er engagiert sich für strikte Trennung von Staat und Religion, Gleichbehandlung aller Weltanschauungen, wissenschaftsaffine Gesellschaft sowie laizistische Rechtsordnung. Weitere Fragen gerne an den Vereinspräsidenten Mag. Nikolaus Alm (Vereinsmitbegründer)
E-Mail:nikolaus.alm@konfessionsfrei.at
Ausblick
Der Verein Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich hat wahrlich Großes vor. Derzeit bastle ich an einem weiteren juristischen Schriftsatz, der ganz ohne die Hilfe von österreichischen Gerichten, unwilliger Abgeordneter und einem abgeschotteten VfGH auskommt und die Privilegien und Finanzierung priviligierter Religionsgemeinschaften für immer auf dem Kopf stellen könnte, und zwar nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa. Mehr dazu, in einigen Wochen….
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