Rezension I Selbstbestimmt Sterben I Jessica Düber

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Als Kind lernte ich: „Wer A sagt, muss auch B sagen“ – ein Leitspruch, der mich als Mahnung zur Aufrichtigkeit und Konsequenz ein Leben lang begleitete. Wir Humanist*innen setzen uns für ein würdiges, selbstbestimmtes Sterben als letzten Akt der Freiheit ein – das ist unser „A“. Doch wer dieses Recht auf persönliche Autonomie einfordert, muss auch die Redlichkeit und den Mut besitzen, über das notwendige „B“ zu sprechen: die offene Aufklärung über praktische Methoden des Freitods und eine Aufklärung zur Vermeidung leidvoller Fehler beim Selbstmord. Alles andere wäre eine scheinheilige Doppelmoral, die Freitodwillige beim würdevollen Sterben im Stich lässt. Wer sich über zwei ausgewählte Methoden des selbstbestimmten Sterbens informieren will, wird in dem bemerkenswerten Buch von Jessica Düber fündig. Vor allem ist es aber ein Werk, das, obgleich es gar nicht die Intention des Buches ist, zum Nachdenken und Philosophieren anregt.


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Rezension I Selbstbestimmt Sterben I Jessica Düber – eine eigenwillige, aber interessante Zusammenfassung meiner Rezension durch die KI NotebbookLM

Selbstmordgedanken?

Diese Rezension soll den Entschluss zum Suizid weder erwecken noch fördern. Wer sich in einer Lebenskrise befindet – sei es durch unheilbare oder schwere Krankheit oder seelische Not –, möge bitte unbedingt Hilfe beim Hausarzt oder bei professionellen Kriseneinrichtungen suchen (Wichtige Notrufnummern am Ende des Artikels).

Zum Aufbau und Inhalt des Buches

Nach einem Vorwort und Ausführungen zur rechtlichen Situation in Deutschland, den „Unzulänglichkeiten der aktuellen Situation“ und den „Rahmenbedingungen bei einem Suizid in eigener Regie“ folgt das eigentliche Kernstück des Buches – der so genannte „Methodenteil“. Düber stellt darin detailliert zwei Wege vor: die medikamentöse Durchführung (Wirkstoffe Chloroquin und Hydroxychloroquin) und die praktische Anwendung von Gas (Helium / Inertgas). Als medizinischer und pharmazeutischer Unkundiger fehlt mir jegliche Expertise, ob diese Wirkstoffe und die Gasmethode wirklich geeignete Methoden sind. Mit gegenständlicher Buchrezension ist also keine Empfehlung verbunden, was ich hiermit mit Nachdruck klarstelle.

Was mir aber am Buch gefällt, ist der Fokus auf die Risikominimierung. Die Autorin beschreibt nämlich detailliert, was alles beim Ablauf „schiefgehen“ kann (zum Beispiel Erbrechen oder das Verrutschen der Maske) und welche Vorsorgemaßnahmen dagegen getroffen werden können. Dies könnte helfen, Menschen vor einem qualvollen Freitod zu schützen. Das ist mein Hauptmotiv, warum ich dieses sehr außergewöhnliche Buch rezensiere.

Entscheidender Hinweis für Leser*innen in Österreich

VORSICHT: Die Ausführungen zum deutschen Recht sind auf Österreich nicht übertragbar! Wer hierzulande an Sterbehilfe denkt und sich blind an deutsches Schrifttum hält, riskiert schwerste Konsequenzen – bis hin zu Anklagen wegen Mordes (§ 75 StGB) oder Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB). Anders als in Deutschland existiert in Österreich ein Gesetz, das die Erlaubnis zur Sterbehilfe im Detail regelt: das Sterbeverfügungsgesetz. Wer in Österreich straffrei Sterbehilfe leisten will, muss sich punktgenau an dessen Vorgaben halten.

Es ist nicht die Aufgabe einer Buchrezension zu einem Buch zur deutschen Rechtslage die Unterschiede zwischen deutschen und österreichischen Recht herauszuarbeiten. Da aber die Autorin die Unzulänglichkeiten des deutschen Rechts bedauert, sollen hier zum Vergleich einige Unzulänglichkeiten der österreichischen Rechtslage beispielhaft erwähnt werden. Soviel journalistische Freiheit bei einer Buchrezension darf in einem humanistischen Blog erlaubt sein.

Die Leser*innen in Deutschland werden womöglich feststellen, dass sie bei diesem Vergleich zur österreichischen Rechtslage noch gut wegkommen. Denn dass Österreich über ein eigenes Gesetz verfügt, ist nur ein vermeintlicher Vorteil. Tatsächlich sind die Hürden für eine legale Sterbehilfe so groß, dass man eigentlich von einem Sterbehilfeverhinderungsgesetz sprechen müsste. Folgende Unterschiede stoßen besonders auf:

  • Während die Karlsruher Verfassungsrichter in ihrem wegweisenden Urteil völlig zu Recht entschieden haben, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben kein spezifisches Motiv (wie etwa eine unheilbare Krankheit) voraussetzt, ist in Österreich Sterbehilfe nur erlaubt, wenn der Sterbewillige ein gesetzlich anerkanntes Motiv nachweisen kann. Eine Sterbeverfügung darf nur eine Person errichten, die an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leidet, deren Folgen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen, wobei die Krankheit jeweils einen für die betroffene Person nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringt.
  • Keine Sterbehilfe ohne Ärzte und Juristen: Der Errichtung einer Sterbeverfügung hat eine Aufklärung durch zwei ärztliche Personen voranzugehen, von denen eine palliativ medizinische Qualifikation aufzuweisen hat, und die unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und einen freien und selbstbestimmten Entschluss geäußert hat. Nach Verstreichen einer Bedenkzeit ist die Sterbeverfügung bei einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen zu errichten.
  • Das einzige „Präparat“, welches der österreichische Gesetzgeber erlaubt und welches die Apotheken aufgrund einer Sterbeverfügung abgeben dürfen, ist eine für die sterbewillige Person tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital mit Begleitmedikation. Näheres regelt eine Sterbeverfügungs-Präparate-Verordnung.
  • Es ist strikt verboten, sterbewilligen Personen eine Hilfeleistung anzubieten oder diese durchzuführen, wenn man sich oder einem Dritten dafür wirtschaftliche Vorteile versprechen lässt oder annimmt, die über den Ersatz des nachgewiesenen Aufwands hinausgehen. Diese Regelung ist aus vielen Gründen begrüßenswert! Es ist aber auch schon strikt verboten, mit der Hilfeleistung auch nur zu werben. Das Werbeverbot umfasst Werbung, die eigene oder fremde Hilfeleistung oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zur Selbsttötung geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anpreist.

Das Werbeverbot in Österreich für „Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zur Selbsttötung geeignet sind“ beeinflusst auch den Umfang dieser Rezension:

Obgleich Interessierte das Buch in Österreich ungehindert käuflich erwerben können, ist eine Rezension des Werkes in Österreich wegen der juridischen Konsequenzen nur eingeschränkt möglich. Um nicht im Sinne des gesetzlichen Verbots, „Verfahren, die zur Selbsttötung geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anzupreisen“, werde ich es hier unterlassen, über den „Methodenteil“ zu schreiben. Es sind dies Verfahren, die in Österreich im Rahmen einer legalen Sterbehilfe nicht angewendet werden dürfen. In reiner Eigenregie – also ohne Hilfe von Dritten – kann natürlich auch der Sterbewillige in Österreich es ablehnen, sich vor seinem Freitod mit Ärzten und Notaren abzugeben oder mittels dem Präparat Natrium-Pentobarbital abzutreten. Die Gefahr liegt aber dann darin, dass der Sterbewillige bei Recherchen im Internet womöglich bei alternativen Methoden nur unzureichend über Risiken und Fehlerquellen aufgeklärt wird. Es ist ein Skandal, dass man in Österreich nicht ohne strafrechtliche Risiken über die Methoden und den Ablauf des Freitods sachlich informieren darf und damit verhindert wird, dass Menschen den Freitod wegen unnötiger Fehler leidvoll erleben. Nach Ansicht des Rezensenten ist das strafbewährte Werbeverbot im Sterbeverfügungsgesetz wegen des Verstoßes gegen das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit verfassungswidrig!

Beispiele für weiterführende Debatten und Gedanken, die sich aus diesem Buch ergeben

Doppelstandards bei körperlich und psychisch Kranker

Düber berichtet, dass 2024 in Deutschland zwei Ärzte für die Suizidhilfe bei Menschen mit psychischen Erkrankungen angeklagt und verurteilt wurden. Für die Freiverantwortlichkeit bei Menschen mit psychischen Erkrankungen wird nach Ansicht der Autorin ein anderer rechtlicher Maßstab angelegt. Diese kritische Behauptung kann die Autorin nachvollziehbar begründen. Dass der Gesetzgeber verhindern will, dass ein Mensch in einer akuten Krise eine irreversible Entscheidung trifft, die er in stabiler Verfassung möglicherweise nicht getroffen hätte, ist plausibel und richtig. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass der Begriff „Mängelfreiheit der Willensbildung“ ein willkürliches Konstrukt ist. Die Vorstellung eines mängelfreien, authentischen Willens, der sich frei von inneren und äußeren Einflüssen bilden ließe, ist nach Düber bloß eine philosophische Fiktion. Jede menschliche Willensbildung ist geprägt von zahllosen Determinanten wie Erfahrungen, Traumata, sozialen Einflüssen, kognitiven Grenzen, kulturellen Prägungen. Der rechtliche Rückgriff auf „Mängelfreiheit“ erzeugt damit paradoxerweise genau das, was er verhindern will: Statt Autonomie zu sichern, entzieht er sie gerade denen, die ohnehin schon als verletzlich und abhängig stigmatisiert sind und dies führt zu einer paternalistischen Verweigerung einer notwendigen Hilfeleistung. Die Antwort der Autorin darauf: „Autonomie bedeutet nicht, dass alle Determinanten ausgeschaltet wären, sondern dass ein Mensch fähig ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Entscheidung zu fällen, die für ihn Sinn ergibt. [..] Wer die Idee der Selbstbestimmung ernst nimmt, der muss auch akzeptieren, dass ein psychisch erkrankter Mensch innerhalb seiner eigenen Erfahrungs- und Erkenntnismöglichkeiten eine Entscheidung trifft, die ebenso „frei“ ist wie die eines körperlich kranken oder „gesunden“ Menschen.

Die Ausnahme Demenz und die Frage der Geltung des „Vorwillens“

Anders will Düber mit gutem Grund die Erkrankung an Demenz beurteilen. Demenz ist eine Erkrankung, mit der im fortgeschrittenen Stadium die Einsichts- und Urteilsfähigkeit weitgehend verloren gehen. Gerade die für komplexe Abwägungen und langfristige Entscheidungsfähigkeit notwendigen präfrontalen Strukturen können schon früh betroffen sein. Das bedeutet: Ein begleiteter Suizid in einem späten Stadium ist auch in Deutschland rechtlich extrem problematisch. Einzig im sehr frühen Stadium, solange die kognitiven Fähigkeiten noch ausreichen, kann ein Mensch eine frei verantwortliche Entscheidung treffen.

Das führt aber zu einem anderen schwerwiegenden Problem, auf welches uns Düber zu Recht hinweist: Selbst, wenn man für diesen Fall mit einer Vorausverfügung vorsorgt, stellt sich die Frage, an welchem Zeitpunkt die Selbstbestimmung anknüpft. Soll die einmal schriftlich niedergelegte Vorausverfügung Vorrang haben, oder soll das aktuelle Verhalten einer inzwischen dementen Person maßgeblich sein, die vielleicht Freude zeigt, Zufriedenheit ausdrückt oder durch Tätigkeiten Sinn erfährt, die sie in gesunden Tagen als „unwürdig“ abgelehnt hätte?

Keine Todespille am Markt

Dies ist bemerkenswert: Es gibt derzeit kein Medikament, dessen tatsächliche Bestimmung das Herbeiführen eines friedlichen Todes ist. Die Autorin belässt es mit diesem Befund, aber dazu sollte eine humanistisch-ethische Debatte eingeleitet werden. Es ist nicht moralisch konsequent zu Ende gedacht, einerseits Medikamente in tödlicher Überdosis zu verabreichen, aber andererseits sich dagegen zu wehren, eine schmerzfreie und wirksame Todespille, welche zum Beispiel Erbrechen vermeidet und Angstgefühle verhindert, zu entwickeln.

Alkohol

Der Rezensent wird keine der beschriebenen Methoden in diesem Buch für sich nutzen und preist sie daher mit Bestimmtheit auch nicht an. Das Gegenteil ist der Fall. In den bisher persönlich angedachten Freitod-Varianten des Rezensenten spielt eine gute Flasche rauchigen Whisky mit entsprechender Begleitmusik (zum Beispiel die Arie „Der Hölle Rache kocht in meinem Herzen“ der Königin der Nacht aus Wolfgang Amadeus Mozarts Oper „Die Zauberflöte“ in einer Wiederholungsschleife)  eine determinierende Rolle. Die Einnahme von Alkohol ist aber bei Medikamenten unberechenbar, kann etwa zum Erbrechen führen.

Zum Stil

Was von Beginn an für dieses Buch einnimmt, ist der distanzierte und objektive Stil der Autorin, dem es dennoch gelingt, eine subtile und warme Empathie zu vermitteln – frei von Pathos und jedweder suggestiven Einflussnahme.

Was man über die Autorität der Autorin wissen sollte

Wer nach Informationen über Jessica Düber sucht, stößt im Netz auf eine Leerstelle. Umso wichtiger war mir die persönliche Nachfrage: Die Autorin verfügt nach eigener und ehrlicher Auskunft über keine formale medizinische oder pharmazeutische Qualifikation. Ihr Ansatz folgt der Überzeugung, dass Menschen sich auch außerhalb institutioneller Kontexte verantwortungsvoll komplexes Wissen aneignen können. Dieser Ansicht schließe ich mich als Humanist prinzipiell an, doch wäre es angesichts der tiefgehenden medizinischen und pharmazeutischen Ausführungen geboten gewesen, diese Autodidaktik von Beginn an transparent zu machen. Düber gibt an, sich das Wissen über Jahre quellengestützt und kritisch vergleichend erarbeitet zu haben. Zudem floss in diese Neuausgabe die fachliche Korrektur medizinischer Experten ein, die die Erstauflage von 2017 gegengelesen haben. Auch wenn ich als medizinischer und pharmazeutischer Laie den Eindruck gewonnen habe, dass diese Angaben der Wahrheit entsprechen, ist ein deutlicher Hinweis geboten: Jeder Interessierte sollte wissen und für sich bewerten, dass dieses Werk nicht aus der Feder einer Medizinerin oder Pharmazeutin stammt.

Für wen ist das Buch interessant?

Vorweg: Der Rezesent hat das Buch „Selbstbestimmt Sterben“ von Jessia Düber mit sehr großem Interesse und mit durchgehender Begeisterung gelesen. Da die österreichische Rechtsordnung den Suizid mit Hilfe Dritter komplett anders regelt, ist der „Methodenteil“ im Buch jedoch von eingeschränkter Relevanz für Österreich. Nur ein Beispiel: In Österreich ist ein bestimmtes Präparat in einer bestimmten Dosis in der Sterbeverfügungs-Präparate-Verordnung detailliert vorgeschrieben. Solche Vorgaben fehlen in Deutschland, weshalb im „Methodenteil“ des Buches andere Wirkstoffe besprochen werden und über die wirksame Dosis geschrieben werden muss. Das Werk ist jedoch auch in Österreich für Personen von Interesse, die sich aus persönlichem oder beruflichem Wissensdurst dafür interessieren, wie in Deutschland der Suizid in Eigenregie oder mit Hilfe Dritter ablaufen kann. Ferner ist das Buch für Wissenschaft und Philosophie von Bedeutung. Es regt an, rechtliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Prämissen zu hinterfragen. Wie aufgezeigt, führt das Buch zu weiterführenden Gedanken und Fragestellungen, die humanistisch und philosophisch erörtert gehören und die Sterbehilfedebatte in Österreich, die mit dem unzureichenden Sterbeverfügungsgesetz noch nicht am Ende angelangt sein darf, zu beleben. Und nochmals: Das rigorose Werbeverbot im Sterbeverfügungsgesetz ist mutmaßlich verfassungswidrig.

ISBN, Verlag und Preis

ISBN: 978-3-6951-1809-0. Books on Demand GmbH. Das Taschenbuch „SELBSTBESTIMMT STERBEN Handreichung für einen rationalen Suizid“ mit 138 Seiten von Jessica Düber ist in Österreich zum Preis von EUR 30,90 erhältlich.

Notrufnummern in Österreich bei Selbstmordgedanken

Telefonseelsorge: 142

Sozialpsychiatrischer Notdienst Wien: 0131330

Rat auf Draht: 147

Kindernotruf: 0800 567 567

Frauennotruf: 0171719

Männernotruf: 0800 246 247

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