Anders als der ORF, der uns Konfessionslose – rund 34 % der Bevölkerung Österreichs – weitgehend ignoriert, obwohl auch wir den ORF mitfinanzieren müssen, hat W24 unsere Situation in Wien zum Thema gemacht: zunächst in einem eigenen Beitrag und anschließend in einem Interview mit mir. Vielen Dank an die W24-Redaktion für diese Initiative.

Hier das Interview zum Download:

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Quelle/(C) des Beitragsbildes: W24

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Über wohlmeinende Kommentare, sachlich-konstruktive Kritik – und natürlich auch über das Weiterleiten an Interessierte – würde ich mich sehr freuen. Die sich anhäufenden Hasskommentare ignoriere ich oder sie werden von mir angezeigt.

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4 Kommentare zu „Interview mit W24 über die Konfessionsfreien in Wien“

  1. Avatar von Gamma Hans

    Sehr geehrter Herr Lintschinger,

    Ihr Interview über die Konfessionsfreien in Wien greift ein Thema auf, das in einer liberalen Demokratie tatsächlich mehr Aufmerksamkeit verdient: Religionsfreiheit bedeutet nicht nur die Freiheit, einer Religion anzugehören, sondern ebenso die Freiheit, keiner Religion anzugehören.

    Eine kleine statistische Präzisierung erscheint allerdings wichtig: Für Österreich insgesamt weist Statistik Austria auf Grundlage der Erhebung 2021 rund 2,0 Millionen Menschen bzw. 22,4 % ohne Religions-, Konfessions- oder Glaubensgemeinschaft aus. Die Zahl von etwa 34 % kann daher nicht ohne Weiteres als österreichischer Gesamtwert bezeichnet werden; sie müsste ausdrücklich auf Wien, eine bestimmte Erhebung oder einen bestimmten Zeitraum bezogen werden. (STATISTIK AUSTRIA⁠)

    Rechtlich ist die Sache bemerkenswert klar. Artikel 14 des österreichischen Staatsgrundgesetzes garantiert „volle Glaubens- und Gewissensfreiheit“ und bestimmt ausdrücklich, dass bürgerliche und politische Rechte vom Religionsbekenntnis unabhängig sind. Ergänzend schützt Art. 9 EMRK die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. (Bundeskanzleramt Österreich⁠)

    Daraus folgt ein einfaches, aber fundamentales Symmetrieprinzip:

    Freiheit für A = Freiheit für B = Freiheit für denjenigen, der A und B ablehnt.

    Ein Staat ist daher weder verpflichtet noch berechtigt, religiöse Menschen gegenüber Konfessionsfreien zu privilegieren – ebenso wenig darf er umgekehrt Atheisten oder Agnostiker gegenüber Gläubigen bevorzugen. Die demokratische Neutralität besteht gerade darin, keine Weltanschauung zur staatlichen Voraussetzung der gleichberechtigten Bürgerschaft zu machen.

    Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss diese gesellschaftliche Pluralität abbilden. Das bedeutet nicht, dass 22,4 % der Bevölkerung automatisch Anspruch auf exakt 22,4 % Sendezeit hätten. Aber bei einem öffentlich finanzierten Medium ist die Frage legitim, ob gesellschaftlich relevante Gruppen angemessen sichtbar sind. Der Maßstab sollte dabei nicht konfessionelle Macht, sondern Pluralismus, journalistische Relevanz und Gleichbehandlung sein.

    Philosophisch ist die Konfessionsfreiheit zudem mehr als „Abwesenheit von Religion“. Sie ist die positive Freiheit des Menschen, seine metaphysischen Überzeugungen selbst zu bestimmen – einschließlich der Überzeugung, dass es keine transzendente Wirklichkeit gibt. Kantisch gesprochen darf der mündige Mensch nicht zum bloßen Objekt einer vorgegebenen Weltanschauung gemacht werden.

    Und auch religiös muss diese Freiheit kein Gegensatz zur Religion sein. Ein Glaube, der nur durch staatlichen Druck oder gesellschaftliche Ausgrenzung Bestand hätte, wäre moralisch weniger überzeugend als ein Glaube, der sich der freien Entscheidung des Menschen stellt. Glaubensfreiheit gewinnt ihre Würde gerade dadurch, dass auch der Unglaube frei ist.

    Die entscheidende demokratische Formel lautet deshalb nicht:

    „Religion gegen Atheismus“

    sondern:

    „Freiheit des Gewissens für alle.“

    Wer diese Freiheit konsequent verteidigt, schützt damit zugleich den Gläubigen, den Agnostiker, den Atheisten, den Konvertiten und den Menschen, der seine Weltanschauung morgen noch einmal ändern möchte.

    Das ist keine Sonderforderung einer Minderheit, sondern ein Prüfstein des säkularen Rechtsstaates.

    Eine demokratische Gesellschaft ist dann wirklich frei, wenn niemand seine religiöse oder nichtreligiöse Identität rechtfertigen muss, um als gleichwertiger Bürger anerkannt zu werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Gamma

    1. Avatar von Clemens Lintschinger

      Sehr geehrter Hans Gamma,

      erneut stimme ich Ihnen in fast allen Punkten zu. Leider war es ein 5-minütiges Interview, für das so wenig Zeit zur Verfügung stand.

      Über das Wesen des Atheismus gibt es die unterschiedlichsten Meinungen und philosophischen Standpunkte. Ich habe mehrmals betont, dass ich den Atheismus in juristischer Hinsicht klar als Weltanschauung sehe. Philosophisch sehe ich den Atheismus als physikalisches Weltbild und ich strebe keine Anerkennung als Konfession an. Ich halte es auch für wenig sinnvoll, dass man aus allem, was man nicht glaubt, aber dessen Nicht-Existenz man aus Gründen der Beweislogik nicht beweisen kann – wie etwa rosa-lila gestreifte Einhörner –, eine Philosophie oder Weltanschaung, etwa des Anti-Monokerotismus, macht.

      Was die Statistik betrifft, so sind die Zahlen der Statistik Austria hoffnungslos veraltet. Es werden im Rahmen von Volkszählungen keine Religionsdaten mehr abgefragt. Die letzte Erhebung der Statistik Austria war eine kleine Befragung und diese war fehlerhaft. Das klingt jetzt arrogant, aber es ist die Wahrheit. Der Zentralrat der Konfessionsfreien ist die einzige Einrichtung in Österreich, die quartalsmäßig die Daten erhebt. Mag. Barany ist Datenanalyseexperte und es ist sein Brotjob, Daten, die er auffindet, zusammenzufügen. Das ist manchmal ganz leicht, etwa bei den Katholiken, welche ihre Mitglieder mit Hilfe der Gemeinden genau zählen und registrieren. Manchmal ist es schwieriger für unseren Datenexperten. Jedenfalls sind seine Daten verlässlicher als die Daten, die Sie auf der Webseite der Statistik Austria finden.

      Apropos Berechnung: Die Kinder von Katholiken werden von der Kirche dem Bekenntnis röm.-kath. zugewiesen, obgleich sie als Religionsunmündige kein Bekenntnis abgegeben haben. Dies sei nur erwähnt, weil viele der Kinder nicht katholisch denken, aber als Katholiken zählen.

      An einer Stelle im Interview habe ich mich verhaspelt – also hier nochmals: Österreichweit beträgt die Zahl der Konfessionslosen 34 % und in Wien sind es 48 %.

      Bitte bleiben Sie mir als Follower treu. Ich freue mich schon auf Ihr nächstes Kommentar, was mir Gelegenheit gibt, mich zu erklären und mich mit Ihnen auszutauschen.

      Beste Grüße

      1. Avatar von Gamma Hans

        Sehr geehrter Herr Lintschinger,

        vielen Dank für Ihre ausführliche und offene Klarstellung. Gerade die Möglichkeit, Begriffe und Daten öffentlich zu präzisieren, ist für einen rationalen und demokratischen Diskurs wertvoll.

        In einem Punkt würde ich allerdings noch stärker zwischen Atheismus als Nichtglauben, Atheismus als philosophischer Position und Konfessionslosigkeit als statistischer bzw. rechtlicher Kategorie unterscheiden. Juristisch ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit weit gefasst: Art. 9 EMRK schützt sowohl religiöse als auch nichtreligiöse Überzeugungen; auch Art. 14 EMRK verlangt Gleichbehandlung ohne Diskriminierung aufgrund der Religion oder anderer Überzeugungen. Das österreichische Recht kennt dementsprechend ebenfalls einen Schutz weltanschaulicher Überzeugungen.

        Philosophisch überzeugt mich Ihre Unterscheidung zwischen dem Fehlen eines Gottesglaubens und einer eigenständigen metaphysischen Weltanschauung. Logisch gilt tatsächlich: Aus „Ich sehe keine hinreichenden Gründe für die Existenz von X“ folgt nicht automatisch „X existiert nicht“. In Symbolen:

        \neg P_{\text{begründet}} \;\not\Rightarrow\; P=0.

        Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen epistemischer Zurückhaltung, Agnostizismus und einem starken ontologischen Atheismus. Zugleich können atheistische Positionen selbstverständlich Bestandteil umfassender philosophischer Weltanschauungen sein – etwa Naturalismus oder bestimmte Formen des Humanismus. Atheismus und Naturalismus sind jedoch nicht logisch identisch.

        Bei den von Ihnen genannten 34 % für Österreich und 48 % für Wien würde ich mir für eine wissenschaftlich belastbare öffentliche Debatte vor allem Transparenz über die Methodik wünschen: Stichprobengröße, Erhebungszeitraum, Frageformulierung, Gewichtung, Definition von „konfessionslos“ und statistische Unsicherheit. Denn

        \hat p \pm 1{,}96\sqrt{\frac{\hat p(1-\hat p)}{n}}

        zeigt bereits bei einer einfachen Zufallsstichprobe, dass ein Prozentsatz ohne Angabe von Stichprobengröße und Erhebungsmethode wissenschaftlich nur eingeschränkt interpretierbar ist. Bei komplexen Erhebungsverfahren kommen weitere Unsicherheiten hinzu.

        Ebenso sollte man bei Kindern zwischen formaler Religionszugehörigkeit, elterlicher Zuordnung und eigener religiöser Selbstidentifikation unterscheiden. Gerade bei Minderjährigen ist diese Differenz für die Interpretation von Religionsstatistiken erheblich. Eine Mitgliedschaft ist nicht dasselbe wie eine persönlich entwickelte religiöse Überzeugung.

        Ich halte deshalb Ihren Hinweis auf bessere und aktuellere Daten für wichtig – aber gerade deshalb wäre es ideal, die Datengrundlage öffentlich nachvollziehbar zu dokumentieren. Transparenz macht eine Statistik nicht schwächer, sondern stärker.

        Und vielleicht liegt genau hier eine gemeinsame Grundlage: Ob religiös, atheistisch, agnostisch oder anders weltanschaulich – der demokratische Rechtsstaat sollte niemanden zwingen, etwas zu glauben, und ebenso wenig jemanden daran hindern, etwas zu glauben.

        Das entspricht letztlich einem einfachen ethischen Prinzip: Die Freiheit des Gewissens ist nicht das Privileg einer Mehrheit, sondern ein Recht jedes Menschen.

        Vielen Dank jedenfalls für die Bereitschaft zum offenen Austausch. Ich bleibe Ihnen selbstverständlich gerne als kritischer und zugleich respektvoller Gesprächspartner erhalten.

        Beste Grüße
        Hans Gamma

        „Mit Unterstützung von ChatGPT erstellt und redaktionell überprüft.“

  2. Avatar von Balázs Bárány

    Lieber Hans Gamma,

    sie zitieren eine fünf Jahre alte Erhebung, die schwere methodische Fehler enthält. Siehe https://fowid.de/meldung/frage-fragestellung
    Nur einer von vielen Aspekten: Die 5 % „andere“ beinhalten die „Bekenntnisse“ „weiß nicht“ und „sage ich nicht“. „Andere“ wohlgemerkt zusätzlich zu den aufgezählten Religions- und Bekenntnisgemeinschaften, außerhalb von denen es gar keine „andere“ in Österreich geben kann.

    Selbst wenn Sie das ernst nehmen, was machen Sie mit der Tatsache, dass seither jedes Jahr ca. ein Prozent der Gesamtbevölkerung nur von katholisch und evangelisch zu den Konfessionsfreien gewandert ist?

    Es gibt eine spätere Umfrage („Was glaubt Österreich?“ 2024), die fast 40 % Konfessionsfreie ergeben hat. Aber auch dieses Ergebnis ist nicht richtig, deswegen zitiert Dr. Lintschinger es auch nicht.

    In Österreich ist die Konfessionszugehörigkeit ein staatlich geführtes Merkmal. Deswegen ist es sinnvoll, die offiziellen Zahlen, wo sie verfügbar sind, zu nutzen, vor allem wenn sie auch aktuell sind. Diese gibt es beim Kultusamt, der Behörde für Religionsangelegenheiten. Wenn man die dort angeführten Zahlen für alle anerkannten Religionsgesellschaften zusammenzählt, und alte Angaben (z. B. hat die römisch-katholische Kirche noch keine für 2025 veröffentlicht) weiterrechnet, kommen aktuell 34 % ohne Bekenntnis raus. Es gibt daran keinen methodisch korrekten Weg vorbei.

    Sie finden die quartalsweise aktualisierten Verteilungen und Zahlen hier:
    https://statkb.at/superset/dashboard/index/?standalone=2

    Mit freundlichen Grüßen
    Balázs Bárány

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