ORF – Der Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich hat die Europäische Kommission wegen ihrer Untätigkeit in Bezug auf die Finanzierung des ORF verklagt
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Clemens Lintschinger
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Der Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich hat die Europäische Kommission wegen ihrer Untätigkeit zur Finanzierung des ORF verklagt. Die EU-Beschwerde, die der Klage vorausging, erzielte bereits einen bemerkenswerten politischen Achtungserfolg.
Über drei Millionen Menschen – das sind rund 34 % der Bevölkerung in Österreich – sind ohne Religionszugehörigkeit. In Wien liegt dieser Anteil sogar bei etwa 48 %. Alle müssen über eine Haushaltsabgabe einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ORF) mitfinanzieren, der die Weltanschauung der Konfessionsfreien ignoriert und den Kirchen eine kostenlose Werbeplattform für ihre Dogmen und kommerziellen Dienste bietet. Jene Kirchen, welche den Nicht-Religiösen aufgrund ihrer „Gottlosigkeit“ die moralische Integrität absprechen, bekommen durch das ORF-Gesetz eine kostenfreie PR-Bühne.
Was ist der Grund für die rechtlichen Schritte in Brüssel?
Unjuristisch zusammengefasst: Weil das ORF-Gesetz dem ORF im öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag vorschreibt, dass er mit den Geldern aller Beitragszahler den Kirchen eine kostenlose Werbung (Zitat: „die angemessene Berücksichtigung der Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften„) ermöglichen soll! Ob kirchliche Hochzeiten, Taufen oder Seelsorge – die Kirchen verlangen für diese Feiern satte Preise (sogenannte „Stolgebühren“ – der Begriff leitet sich aus dem liturgische Gewandband Stola ab) und erhalten im ORF auch noch Gratisberichterstattung. Während weltliche Dienstleister, die humanistische Trauungen oder Willkommensfeiern für Babys, Namensfeiern oder Trauerreden anbieten, sowie säkulare Portale wie unsere Webseite konfessionsfrei.at um jeden Leser und jeden Euro kämpfen müssen und im ORF-G nicht vorkommen.
Die gesetzliche Diskriminierung der konfessionslosen Menschen setzt sich im Kontroll- und Interessensvertretungsgremium des ORF fort:
Während das ORF-Gesetz der katholischen und der evangelischen Kirche (letztere repräsentiert lediglich 2,6 % der Bevölkerung) jeweils ein gesetzlich garantiertes Direktmandat im ORF-Publikumsrat einräumt, verwehrt es den Konfessionsfreien jeglichen Sitz in diesem wichtigen Gremium. Die krasse Benachteiligung der Konfessionslosen im ORF-Gesetz wirkt sich auf das ORF.Programm konkret aus:
Anders als für Kirchen, existiert für Konfessionsfreie im gesamten ORF-Programm kein einziges eigenes Format. Gesellschaftlich relevante Themen wie der Prozess der Säkularisierung, weltliche Lebensriten , die Aufklärung über Kirchenaustritte oder die kritische Debatte über kirchliche Privilegien im Allgemeinen werden systematisch verschwiegen oder zumindest marginalisiert.
Wir als Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich haben eine offizielle EU-Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, um diese unfaire Bevorzugung zu bekämpfen – und zwar für unsere Mitgliedsvereine und die, die es noch werden wollen. Diese umfassende Beschwerde habe ich als Vizepräsident und als EU-Beihilfenrechtsexperte für den Zentralrat verfasst.
Wie fiel die Antwort der EU-Kommission aus?
Die Antwort aus Brüssel war ein Lehrbeispiel für bürokratische Ausflüchte: Die Europäische Kommission wollte unsere Eingabe nicht als förmliche Beschwerde anerkennen. Ihre Begründung könnte zynischer nicht sein: Gerade weil der ORF keine konfessionsfreien Formate anbiete, sei der Zentralrat kein „Beteiligter“ im Sinne des EU-Beihilferechts, da es keine unmittelbare wirtschaftliche Beeinträchtigung gebe. Die Nachteile für Menschen ohne Konfession sind lediglich allgemeiner oder weltanschaulicher Natur. Die Beschwerde wurde von der Kommission kurz und bündig als „allgemeine Marktinformation“ registriert.
Der aktuelle Schritt: Die Nichtigkeitsklage
So plump, parteiisch und arbeitsunwillig lassen wir uns nicht von der „Wächterin“ der EU-Verträge abspeisen: Weil die EU-Kommission sich weigerte, dieses wettbewerbsverzerrende Kirchenprivileg offiziell zu prüfen, hat der Zentralrat der Konfessionsfreien eine Nichtigkeitsklage gegen die Europäische Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union eingereicht. Mein besonderer Dank gilt Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Manak, der meinen umfänglichen und juristisch komplexen Klagsentwurf nach den strengen EU-Formvorgaben gerichtstauglich gemacht hat, und das in zeitaufwendiger Arbeit.
Die rechtlichen Maßnahmen erzielen einen sensationellen Teilerfolg
Ein bemerkenswerter Teilerfolg beweist, dass meine juristische Arbeit namens des Zentralrates keineswegs wirkungslos ist: Die Politik knickte bereits ein! Um dem ORF den Verlust des Vorsteuerabzugs beim Wechsel auf die Haushaltsabgabe auszugleichen, überwies der Bund dem Sender bislang jährlich rund 90 Millionen Euro an Vorsteuerkompensation. Nach der Expertise von Clemens Lintschinger handelte es sich dabei um eine neue Beihilfe, die nicht der Kommission angemeldet worden war. Auch die Produktion von kirchlichen Formaten und das Senden religiöser Beiträge war mit diesen Mitteln möglich. Wie wir aus der Wortspende eines Abgeordneten in einer Sitzung des Bundesrates im Sommer entnehmen können, plant der Gesetzgeber, diese Subvention ab 2027 zu streichen – und zwar ausdrücklich, weil es auf EU-Ebene eine Beschwerde gegen diese nicht notifizierte Beihilfe gibt! Es ist jedoch zu beachten, dass keine EU-Beschwerde im Beihilfenregister der Kommission verzeichnet ist! Öffentlich bekannt ist (uns) lediglich die eigene Beschwerde, die wir veröffentlicht und den Politiker*innen kundgetan haben. Indem die Politik mit Verweis auf die EU-Beschwerde das ORF-Gesetz ändern will, hat sie faktisch anerkannt, dass unsere EU-Beihilfenbeschwerde rechtlich gesehen zu 100 % den Nagel auf den Kopf getroffen hat. Diese Methode der einseitigen, wettberbsverzerrenden Förderung der gesetzlich anerkannten Kirchen durch den ORF ist damit von uns beendet worden.
Wie es in dieser Sache weitergeht
Wir setzen unseren Kampf fort, um sicherzustellen, dass der ORF den Beitragszahlern ihr Geld zurückzahlen muss. Darüber hinaus wollen wir unser Ziel beibehalten, dass das Gericht die Kommission dazu bringt, zu prüfen, ob der ORF-Gesetzgeber die wirtschaftliche Tätigkeit der Kirchen durch Kirchenprivilegien im ORF fördert.
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